Flash-Glukose-Messung mittels FreeStyle Libre
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die Versorgung mit einem Flash-Glukose Messsystem zur Messung der Blutzuckerwerte. Davon profitieren Versicherte mit Diabetes mellitus, die eine intensivierte Insulintherapie benötigen.
Wie funktioniert eine Flash-Glukose-Messung?
Stechhilfen und Teststreifen sind in der Regel die wenig komfortablen Begleiter der routinemäßigen Blutzuckermessung. Flash-Glukose-Messsysteme wie FreeStyle Libre ersparen Betroffenen den schmerzhaften Stich in den Finger.
Möglich macht dies ein Spezialsensor von der Größe einer Zwei-Euro-Münze, der am Oberarm auf die Haut geklebt wird. Mit Hilfe eines 5 Millimeter langen Fühlers, der dabei in die Unterhaut gestochen wird, misst und speichert der Sensor nun permanent den aktuellen Zuckerwert. Dieser kann jederzeit und beliebig häufig durch einen Scan des Sensors mit einem Lesegerät abgerufen werden – auch durch die Kleidung hindurch. Außerdem werden der Glukoseverlauf der letzten acht Stunden und ein Trendpfeil angezeigt.
Besonders für Kinder und Berufstätige ist diese neue Messung komfortabler als bisher: Die hygienischen Anforderungen sind geringer und Messungen sind damit auch in Kita, Schule und Beruf unkompliziert möglich. Der Sensor kann bis zu 14 Tage am Körper bleiben und auch beim Duschen oder Sport getragen werden.
Wie erhalte ich das Messsystem?
Um das FreeStyle Libre zu erhalten, benötigen Sie eine Verordnung eines Facharztes mit einer diabetologischen Zusatzqualifikation. Besprechen Sie gemeinsam, ob das Flash-Glukose-Messsystem für Sie geeignet, medizinisch notwendig und zweckmäßiger als die bisher von Ihnen durchgeführte herkömmliche Blutzuckermessung ist. Befürwortet Ihr behandelnder Facharzt die Versorgung, erhalten Sie von ihm ein Rezept.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für das Messsystem FreeStyle Libre bei Kindern ab 4 Jahren, Jugendlichen und Erwachsenen mit den Diabetes-Typen 1 und 2 unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind insulinpflichtiger Diabetiker und führen eine intensivierte Insulintherapie (ICT) oder Insulinpumpentherapie durch
- Ein Facharzt für Innere Medizin, Endokrinologie oder Diabetologie bzw. ein Facharzt für Allgemeinmedizin oder Kinder- und Jugendmedizin mit entsprechender Zusatzqualifikation hat die Notwendigkeit der Versorgung mit dem Flash-Glukose-Messsystem ärztlich bescheinigt
- Es ist sichergestellt, dass Sie vor dem ersten Gebrauch über die sichere Anwendung des Gerätes informiert sind
- Die AOK hat vor Versorgungsbeginn eine Genehmigung ausgesprochen
Die Verordnung Ihres Arztes sollte immer auch eine Begründung der medizinischen Notwendigkeit enthalten. Sollten sich hierzu Nachfragen ergeben, kommen wir direkt auf Sie zu. Bei Typ II Diabetikern muss auf der Verordnung zudem aufgeführt sein, ob eine funktionelle Insulintherapie eingesetzt wird.
Das zahlt die AOK Sachsen-Anhalt
Für das Lesegerät übernimmt die AOK einmalig einen Betrag bis zu 59,90 EUR und für die Sensoren bis zu 59,90 EUR je Sensor alle zwei Wochen. Für Sie fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro monatlich an.
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