Mehr Transparenz mit der AOK-PatientenQuittung
Als Patient haben Sie in der Regel keinen Einblick in die Leistungen, die der Arzt, das Krankenhaus oder die Apotheke mit Ihrer Krankenkasse abrechnet. Als AOK-Versicherter können Sie das ändern: mit dem Onlineservice AOK-PatientenQuittung.

Einblick in die Abrechnung
Wenn Sie zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen, legen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor. Die anschließende Abrechnung der Leistungen mit der AOK geschieht im Hintergrund. Die AOK-PatientenQuittung sorgt für Transparenz und bietet Ihnen einen Einblick in das, was der Arzt oder andere Leistungserbringer wie zum Beispiel Krankenhäuser abrechnen.
Abrechnungen von Ärzten und Krankenhäusern
In der AOK-PatientenQuittung werden alle Daten angezeigt, die zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage vorliegen. Durch komplizierte Abrechnungsverfahren zwischen den verschiedenen Leistungserbringern und den Krankenkassen liegen einige Abrechnungsdaten für die AOK-PatientenQuittung zum Teil erst mit mehreren Wochen oder Monaten Verzögerung bei uns vor.
Nicht nur die AOK stellt Quittungen aus. Als Patient haben Sie die Möglichkeit, im Anschluss an eine Behandlung eine solche kostenlose Quittung direkt vom Arzt oder dem Krankenhaus zu erhalten. Wird die Quittung nach Abschluss des Abrechnungsquartals nach Hause geschickt, berechnet die Arztpraxis Ihnen einen Euro als Aufwandspauschale sowie das Porto. Gesetzlich versicherte Krankenhauspatienten können diesen Nachweis bis zu zwei Wochen nach Entlassung verlangen. Er wird innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Krankenhausbehandlung von den Krankenhäusern zugeschickt.
Inhalt der AOK-PatientenQuittung
Folgende Leistungsbereiche finden Sie in der AOK-PatientenQuittung:
- Ärztliche Leistungen
- Zahnärztliche Leistungen
- Arzneimittel
- Krankenhausleistungen
- Heil- und Hilfsmittel
- Fahrkosten
- Haushaltshilfe
- Häusliche Krankenpflege
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