Die Zulässigkeit der Leistungserbringung für das Jahr 2024 wurde für alle angezeigten Krankenhäuser positiv bestätigt.

Alle abrechnungsberechtigten Krankenhäuser

  • Positive Prognose
  • Erstmalige oder erneute Leistungserbringung
  • Berechtigung durch die Landesbehörde im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen