Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewichtvon unter 1250 g
jährliche Mindestmenge pro Standort eines Krankenhauses: 20
Die Zulässigkeit der Leistungserbringung für das Jahr 2023 wurde für alle angezeigten Krankenhäuser positiv bestätigt.
  • Positive Prognose
  • Erstmalige oder erneute Leistungserbringung
  • Berechtigung durch die Landesbehörde im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen