Videosprechstunde immer noch die Ausnahme
AOK-Befragung: Hohe Bereitschaft in der Bevölkerung vorhanden
Die Videosprechstunde ist für neun Prozent der hessischen Bevölkerung kein Neuland mehr. Etwa die Hälfte kann sich die digitale Konsultation vorstellen. Aber viele sind noch skeptisch. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Erhebung durch Insa Consulere im Auftrag der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Hessen.
Viele bieten es gar nicht an
In diesem Jahr haben vier Prozent eine Videosprechstunde zum ersten, weitere fünf Prozent zum wiederholten Mal genutzt. Generell vorstellen können es sich 48 Prozent, gleichwohl sie diese Option noch nie genutzt haben. Der am häufigsten genannte Grund dafür ist das mangelnde Angebot durch den eigenen Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… oder die Ärztin: 40 Prozent geben dies so an. 13 Prozent haben bislang darauf verzichtet, weil sie Angst vor einer Fehldiagnose haben, zehn Prozent bemängeln die fehlenden technischen Voraussetzungen. Insgesamt 1.000 hessische Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren wurden hierzu telefonisch kontaktiert.
Kaum Veränderung erkennbar
Vor zwei Jahren stellte die AOK Hessen dieselbe Frage und kam auf ein ähnliches Ergebnis. Der Anteil derjenigen, die mit der Videosprechstunde bereits Erfahrung gesammelt hatten, lag damals bei acht Prozent. Insofern hat sich die Nutzung seit 2021 nur geringfügig nach oben entwickelt. „Hier besteht noch erhebliches Potenzial, um die Versorgung bei knapper werdenden Ressourcen zu sichern,“ konstatiert Ralf Metzger, bei der AOK Hessen verantwortlich für Unternehmenspolitik. „Für Menschen, die von der nächsten fachärztlichen Praxis weiter entfernt wohnen oder aus Altersgründen nicht mehr so mobil sind, wäre eine Videosprechstunde eine gute Alternative. Und besonders in der Erkältungs- und Grippesaison können Patienten und Praxispersonal vor Infektionen geschützt werden.“ Im Kabinettsentwurf zum geplanten Digitalgesetz ist der Ausbau von Videosprechstunden vorgesehen. Sie können dann ohne mengenmäßige Begrenzung abgerechnet werden.