AOK PLUS-Partnerschaft

Werden Sie AOK PLUS-Partner und unterstützen Sie uns bei der Gestaltung einer aktiven Gesundheitsförderung in Sachsen und Thüringen.

Haben Sie Fragen? Wir haben die Antworten für Sie vorbereitet!

Welche Vorteile bringt mir die AOK PLUS-Partnerschaft?

  • Kostenfreie Nutzung der AOK Kurskonzepte in der Primärprävention 
  • Anerkennung Ihrer eigenen, von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizierten Kurse in der Primärprävention
  • Anerkennung Ihrer qualitätsgesicherten Angebote für die Lebenswelt „Junge Familie“ 
  • Siegel und Plakat „AOK PLUS-Partner“ für Ihre Einrichtung
  • Persönlicher Login-Bereich mit einfachem Zugang zu den kostenfreien Kursmaterialien für AOK Kurse der Primär- und Sekundärprävention
  • Veröffentlichung Ihrer Angebote auf plus.aok.de und aktive Vermittlung unserer Versicherten in Ihre Programme 
  • Für Ihre Teilnehmer mit Gutschein ist der Kurs völlig kostenfrei
  • Zuverlässiges und unkompliziertes Abrechnungsverfahren der Kursgebühren
  • Kontinuierliche Qualitätssicherung der AOK Kurskonzepte

Die AOK PLUS ist Ihr verlässlicher und kompetenter Partner!

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Sie haben sich entschieden, AOK PLUS-Partner zu werden? So geht's:


Füllen Sie die folgenden Formulare aus und legen Sie die genannten Nachweise bei:

Kurse Primärprävention

Angebote „Junge Familie“

Senden Sie uns alle Unterlagen per E-Mail oder per Post zu. Gehen Sie hierfür zu „Kontakt“. Anschließend vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zu einem persönlichen Gespräch und zum Abschluss der Rahmenvereinbarung.

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!

Auf welcher Grundlage erfolgt die Anerkennung meiner Kurse Primärprävention?

Grundlage für die Anerkennung Ihrer eigenen Kurse ist der Nachweis der aktuellen Zertifizierung des jeweiligen Konzepts und des Kursleiters durch die Zentrale Prüfstelle Prävention. Bitte zertifizieren Sie Ihr Präventionsangebot unter: www.zentrale-pruefstelle-praevention.de

Welche AOK Kurskonzepte Primärprävention stehen zur Verfügung?

Als AOK PLUS-Partner können Sie die standardisierten und bereits ZPP-zertifizierten AOK Kurskonzepte in der Primärprävention einfach und kostenfrei für Ihr Kursangebot nutzen. Einen Überblich über die zur Verfügung stehenden AOK Kurskonzepte finden Sie unter Kursvielfalt

Auf welcher Grundlage werden meine eigenen Angebote „Junge Familie“ geprüft?

Die Prüfung Ihrer Angebote „Junge Familie“ und der Kursleiterqualifikation erfolgt auf der Grundlage des Leitfadens Prävention (dort Kapitel 4.5) sowie der Qualitätskriterien der AOK PLUS in dieser Lebenswelt. Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen im folgenden Dokument zusammengefasst:

Die Qualitätskriterien basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Studien zur Förderung der Kindergesundheit. Diese Untersuchungen zeigen, dass die Gesundheitsförderung im familiären Umfeld am wirksamsten ist, um Kinder gesund heranwachsen zu lassen. Ausführliche Informationen bieten die AOK-Familienstudien:

Wie sieht eine Rahmenvereinbarung aus?

Die Rahmenvereinbarung regelt die Anerkennung, Durchführung und Abrechnung Ihrer vertraglich vereinbarten Kurse. In ihr werden u. a. Kursangebot (Titel), Kosten, Stundenzahl,  Kursleiternamen und Zugangs- sowie Abrechnungsmodalitäten festgeschrieben. 
Im Folgenden finden Sie Muster der Rahmenvereinbarungen. Bitte lesen Sie sich diese im Vorfeld des Vertragsgespräches durch.

Wie können AOK PLUS-Versicherte an meinen Kursen teilnehmen?

Versicherte der AOK PLUS können jährlich an zwei Gesundheitskursen kostenfrei teilnehmen. Die Zustimmung zur Teilnahme erfolgt vor Kursbeginn durch die AOK PLUS. Dem Versicherten wird ein Gutschein ausgestellt. Bei regelmäßiger Teilnahme (mindestens 80 % der Kurseinheiten) übernimmt die AOK PLUS die Kosten.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Reichen Sie uns nach Kursende einfach die ausgefüllten Gutscheine der Teilnehmer ein. Die Ausfüllanleitung unterstützt Sie dabei:

Die Abrechnung der Kursgebühr erfolgt auf Grundlage des Institutionskennzeichens (IK). Dieses muss vor Vertragsabschluss vorliegen. Die Vergabe des Institutionskennzeichens können Sie bei der Sammel- und Verteilungsstelle IK der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen beantragen. Hier finden Sie alle erforderlichen Informationen:

Bitte beachten Sie: Alle Angaben zu dem eingetragenen IK werden im AOK PLUS-System genutzt. Die von Ihnen gemeldete Bankverbindung dient als Überweisungsgrundlage. Bitte halten Sie diese stets aktuell. Änderungen sind von Ihnen direkt an die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen zu melden.

Konnten wir noch nicht all Ihre Fragen beantworten? Dann stehen wir Ihnen gerne zur individuellen Beratung zur Verfügung! Verwenden Sie hierzu bitte unser Kontaktformular.