Vorgeburtliche Rhesusfaktorbestimmung mittels Bluttest
Schwangere mit einem rhesus-negativen Blutgruppenmerkmal haben ab sofort Anspruch auf eine vorgeburtliche Bestimmung des Rhesusfaktors ihres Kindes. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Bluttest in der Schwangerschaft.

Sicheres Verfahren zur Rhesusfaktorbestimmung des Kindes
Schwangere mit einer rhesus-negativen Blutgruppe können nun im Rahmen eines sogenannten Pränataltests den Rhesusfaktor ihres Kindes sicher bestimmen lassen. Die vorgeburtliche Bestimmung des Rhesusfaktors lässt Schwangere mit rhesus-negativem Blut wissen, ob eine Unverträglichkeit mit der Blutgruppe des Kindes vorliegt.
Ziel ist es, eine unnötige Anti-D-Prophylaxe aller Schwangeren mit rhesus-negativem Blut zu vermeiden. Diese war bisher erforderlich, da bislang der Rhesusfaktor des Kindes nicht vor der Geburt bestimmt werden konnte.
Bisher werden alle rhesus-negativen Schwangeren mit Anti-D-Immunglobulinen geimpft. Denn der Rhesusfaktor des Kindes konnte in der Schwangerschaft nicht ohne weiteres bestimmt werden.
Warum ist es wichtig, den Rhesusfaktor des Kindes zu ermitteln?
Der Rhesusfaktor, auch Antigen D genannt, ist ein vererbbares Blutgruppenmerkmal. Es zeigt an, ob das Blut zweier Menschen miteinander verträglich ist. Ist das Merkmal im Blut eines Menschen vorhanden, bezeichnet man es als „rhesus-positiv“. Ohne das Merkmal als „rhesus-negativ“.
Ist das Blut einer Schwangeren rhesus-negativ, das Blut des Kindes jedoch rhesus-positiv, kann dies in der Schwangerschaft und bei der Geburt zu Komplikationen führen.
Gelangt in einem solchen Fall das Blut des Kindes in den Blutkreislauf der Mutter, bildet sie Antikörper gegen die rhesus-positiven Blutkörperchen. Bewegen sich dann die Antikörper in die Blutbahnen des Kindes, können sie dort Schaden anrichten. Ein solcher Verlauf kann die Entwicklung des Kindes gesundheitlich beeinträchtigen und für das Kind lebensbedrohlich sein.
Ist der Rhesusfaktor des Kindes bekannt, kann der behandelnde Gynäkologe im Einzelfall genau entscheiden, ob eine Behandlung im Rahmen der sogenannten Anti-D-Prophylaxe notwendig ist.
Unter diesen Voraussetzungen zahlt die AOK Ihren Bluttest
Die Kosten für den Bluttest zur vorgeburtlichen Rhesusfaktorbestimmung werden unter folgenden Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen:
- Die Schwangere erwartet nur ein Kind, es handelt sich also um eine sogenannte Einlingsschwangerschaft.
- Das Blutgruppenmerkmal der Schwangeren ist rhesus-negativ.
- Der behandelnde Gynäkologe hält den Pränataltest zur Abwendung einer möglichen Unverträglichkeit der Blutgruppen von Mutter und Kind für medizinisch notwendig.
Wann können Sie diese Leistung in Anspruch nehmen?
Neue Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen durchlaufen einen Prozess.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die Leistung.
- Die Leistung wird nach Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sofern das Ministerium den Beschluss nicht beanstandet, tritt er nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Im Anschluss daran einigen sich die gesetzlichen Krankenkassen und die Leistungserbringer (wie Ärzte und Krankenhäuser) auf eine Abrechnungsziffer.
- Erst wenn diese Abrechnungsziffer vorliegt und eine ärztliche Behandlung erforderlich ist, kann die Gesundheitskasse Ihnen diese Leistung anbieten. Die Abrechnung erfolgt dann automatisch über die elektronische Gesundheitskarte direkt mit dem Leistungserbringer.
- Da es momentan noch keine Abrechnungsziffer gibt, können Sie diese Leistung leider noch nicht in Anspruch nehmen oder müssen die Kosten dafür selbst tragen, bis die Ziffer vorliegt. In dringenden Fällen wenden Sie sich gerne an Ihre AOK.
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