Änderungen in der Heilmittelverordnung: Rezepte jetzt länger gültig
Für Patienten, Ärzte und Therapeuten ist die Verordnung von Heilmitteln jetzt einfacher: Rezepte können für 14 Tage länger ausgestellt werden. Zudem ist es möglich, sich unbürokratischer Folgerezepte verschreiben zu lassen.

Heilmittelverordnung: Rezepte länger einlösbar
Im Zuge der Coronavirus-Pandemie hatten Patienten die Möglichkeit, Verordnungen für beispielsweise Krankengymnastik oder Logopädie innerhalb von 28 Tagen einzulösen – diese Sonderregelung ist jetzt der Normalfall: Rezepte für Heilmittel sind seit dem 1. Januar 2021 für 28 Tage gültig, statt wie bisher für 14 Tage.
Hintergrund ist unter anderem, dass Patienten häufig länger als 14 Tage auf einen Ersttermin warten müssen. Die neue Regelung entlastet sowohl Patienten als auch Therapieanbieter und Arztpraxen bei der Terminorganisation. Bei „Akutfällen“ kann der Arzt bei medizinischer Notwendigkeit einen „dringlichen Behandlungsbedarf“ auf der Verordnung ankreuzen. Dann erfolgt der Therapiebeginn innerhalb von 14 Tagen nach Rezeptausstellung.
Folgerezepte für Heilmittel können einfacher ausgestellt
Die geänderten Heilmittel-Richtlinien umfassen darüber hinaus eine weitere wichtige Änderung: Sofern weitere Behandlungen medizinisch erforderlich sind, müssen Folgerezepte nicht mehr zur Genehmigung bei den Krankenkassen eingereicht werden. Die im Heilmittelkatalog angegebene Menge an Behandlungssitzungen dient somit nicht mehr als Höchstgrenze, sondern als Orientierung für Ärzte.
Wer darf Heilmittel verordnen?
Ärzte und Zahnärzte können Heilmittel verschreiben. Seit dem 1. Januar 2021 dürfen auch Psychologische Psychotherapeuten für Erwachsene, Kinder und Jugendliche Ergotherapie verordnen. Voraussetzung ist, dass die Patienten unter einer psychischen Erkrankung, bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems oder unter Entwicklungsstörungen leiden.
Was sind Heilmittel?
Unter dem Begriff Heilmittel werden verschiedene Arten von Therapien zusammengefasst, dazu gehören Maßnahmen der:
- Physiotherapie
- Podologie
- Ergotherapie
- Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (Logopädie)
- Ernährungstherapie
Die sogenannten Heilmittel-Richtlinien für Ärzte und Zahnärzte regeln die Verordnung von Heilmitteln.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Heilmittel-Seite der AOK.
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