Krankenkassenbeiträge für Selbstständige
Beim Sprung in die Selbstständigkeit sind Sie auf günstige Krankenkassenbeiträge angewiesen, die Ihre Einkünfte insbesondere in der schwierigen Anfangsphase nicht zu stark schmälern. Die AOK unterstützt Sie als Selbstständigen oder Freiberufler mit flexiblen Beiträgen.

Freiwillig gesetzlich krankenversichert oder private Krankenversicherung?
Als Selbstständiger stehen Sie vor der Wahl: gesetzliche oder private Krankenversicherung? Vorteil der gesetzlichen Krankenkasse: Familienmitglieder können kostenfrei mitversichert werden. Außerdem können Sie sich auf stabile Beiträge verlassen, die an der Höhe Ihres Einkommens bemessen werden. Sinkt Ihr Einkommen, passen wir Ihre Beiträge entsprechend an.
Beitragspflichtige Einnahmen
Grundlage für die Beitragsberechnung der Krankenversicherung ist der monatliche Gewinn, den Selbstständige aus ihrer Tätigkeit erzielen, sowie weitere Einnahmen, die dem Lebensunterhalt dienen können, ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung. Dazu zählen zum Beispiel
- Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen
- Kapitalerträge
- der Gründungszuschuss für Existenzgründer, jedoch nicht die 300-Euro-Pauschale für die soziale Sicherung
Vom Umsatz abziehen können Selbstständige hingegen Betriebsausgaben wie Kosten für Betriebsräume, Personalkosten oder Abschreibungen. Sozialversicherungsbeiträge zählen nicht dazu und wirken sich somit nicht beitragsmindernd aus.
Steuerbescheid unbedingt einreichen
Die AOK setzt Ihre Beiträge auf der Grundlage des zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheides fest, zunächst aber nur vorläufig. Erst wenn uns der Einkommenssteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr vorliegt, stufen wir Sie endgültig ein. Dadurch sind Erstattungen oder Nachforderungen von Beiträgen möglich.
Diese Regelung gilt nur, wenn ein Arbeitseinkommen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden. Wer den Steuerbescheid nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs einreicht, wird rückwirkend in der höchsten Beitragsklasse eingestuft.
Existenzgründer vor dem ersten Steuerbescheid
Bis Existenzgründer den ersten Steuerbescheid vorlegen können, vergehen mitunter mehrere Jahre. In dieser Zeit setzen wir die Beiträge auf Grundlage der voraussichtlichen Einnahmen vorläufig fest.
Was passiert bei Gewinneinbruch?
Bei einem plötzlichen Gewinneinbruch von mehr als 25 Prozent zum letzten Einkommensteuerbescheid können Selbstständige den Beitrag zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung unter Vorbehalt reduzieren lassen. Das heißt, wir passen die Beiträge an die aktuellen Verdienstverhältnisse an. Legen Sie uns dafür bitte einen aktualisierten Vorauszahlungsbescheid Ihres Finanzamtes vor. Der Vorbehalt endet mit dem Steuerbescheid, der den Zeitraum des Gewinneinbruchs umfasst. Bei höheren oder geringeren Einnahmen kommt es zu einer Nachzahlung oder einer Gutschrift.
Beiträge für Publizisten und Künstler
Selbstständige Publizisten und Künstler können sich über die Künstlersozialkasse (KSK) bei der AOK versichern lassen. Die Künstlersozialkasse übernimmt dann den Part des Arbeitgebers: Von 14,6 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes tragen die Künstlersozialkasse und Sie jeweils die Hälfte, also 7,3 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Seit 2019 beteiligt sich die Künstlersozialkasse auch am Zusatzbeitrag zur Hälfte.
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