3D- und 4D-Untersuchungen ab 2021 nur noch eingeschränkt erlaubt
Um das Wohl des ungeborenen Kindes zu schützen, ist das sogenannte „Babykino“ seit dem 1. Januar 2021 verboten. Dies geht aus der neuen Strahlenschutzverordnung der Bundesregierung hervor. Nur im Falle einer medizinischen Notwendigkeit, wie zum Beispiel einer Risikoschwangerschaft, sind 3D- und 4D-Ultraschalluntersuchungen erlaubt.

Verordnung soll Schallbelastung minimieren
Ultraschalluntersuchungen gelten zwar generell als ungefährlich, jedoch sind es die medizinisch oft nicht notwendigen 3D- und 4D-Untersuchungen, die Mutter und Kind schaden können. Bei einem Ultraschall wird das Gewebe erwärmt, unter Umständen um bis zu vier Grad. Dadurch kann das beschallte Gewebe Schaden nehmen.
Um das ungeborene Leben im Mutterleib zu schützen, verbietet die neue Strahlenschutzverordnung diese zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen, die das Risiko eines Gewebeschadens des Fötus riskieren. Die Strahlenschutzverordnung regelt in medizinischen, beruflichen und privaten Bereichen, dass bestimmte Strahlungswerte nicht überschritten werden, sodass Umwelt und die menschliche Gesundheit keinen Schaden nehmen.
Es gilt, die Schallbelastung für Mutter und Kind zu minimieren und die Untersuchungen mit Schalltechnologie daher auf medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen zu beschränken.
Das schließt das so genannte „Baby-Kino“ aus, in dem Eltern ihr ungeborenes Kind detailreiche und beim 4D sogar in Echtzeit betrachten können.
3D- und 4D-Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften weiterhin möglich
Medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen mit Ultraschall sind weiterhin erlaubt. Gerade bei Risikoschwangerschaften, bei Verdacht auf Entwicklungsstörungen oder unklaren Befunden kann sich eine werdende Mutter durch eine Ultraschalluntersuchung absichern.
Erfahren Sie hier, wie die AOK Sie in Ihrer Risikoschwangerschaft unterstützt
Vorsicht vor außermedizinischen Geräten
Um dem Trend des Babyfernsehens gerecht zu werden, werden zahlreiche und frei verkäufliche Ultraschallgeräte im Internet angeboten. Gerade vor der unqualifizierten und außermedizinischen Verwendung dieser Strahlengeräte wird ausdrücklich gewarnt. Eine „Ultraschalluntersuchung zu Hause“ kann, wenn nicht von einem qualifizierten Arzt durchgeführt, dem Baby schaden.
Wichtige Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere
Die AOK unterstützt werdende Mütter in der Schwangerschaft und übernimmt die Kosten für alle notwendigen Früherkennungsuntersuchungen und Tests. Dazu gehören neben routinemäßigen Ultraschalluntersuchungen auch Tests wie:
- Blutgruppe, Rhesusfaktor und Antikörpersuchtest
- Hämoglobingehalt (Hb-Wert)
- Test auf Röteln-Antikörper
- Test auf Syphiliserreger (Lues-Such-Reaktion)
- Test auf Chlamydien
- Test auf Toxoplasmose (bei Infektionsverdacht)
- HIV-Test