Ablauf einer Organspende
Die Organspende nach dem Tod verläuft nach festen Regeln. Diese wurden im Transplantationsgesetz festgelegt.
Schritt eins: Feststellung des Hirntods
Besteht der Verdacht auf einen Hirntod,
- werden die Angehörigen darüber informiert,
- prüfen zwei Ärzte unabhängig voneinander, ob ein Hirntod unumkehrbar eingetreten ist – diese Ärzte dürfen in keiner Weise an der Entnahme oder Übertragung der Organe beteiligt sein – und
- erhält die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) die Information über einen potenziellen Spender.
Schritt zwei: Prüfung der Bereitschaft zur Organspende
Ist im Organspendeausweis dokumentiert, dass der Patient die Organspende ablehnt, werden alle organerhaltenden Maßnahmen abgeschaltet. Die Körperfunktionen erlöschen.
- Liegt kein Organspendeausweis vor, spricht der behandelnde Arzt mit den Angehörigen. Sie können sich für oder gegen eine Spende der Organe entscheiden. Treffen sie keine Entscheidung, gilt das als Ablehnung.
- Ist die Bereitschaft zur Organspende im Organspendeausweis dokumentiert, wird die Organentnahme vorbereitet und die Angehörigen werden informiert.
Schritt drei: Organentnahme und Transplantation
Liegt die Einwilligung zur Organspende vor – durch den Organspendeausweis oder die Angehörigen – wird der Spender umfassend untersucht. Die DSO übermittelt die Untersuchungsergebnisse an Eurotransplant, die europaweite Vermittlungsstelle für Organtransplantationen. Während der Operation zur Entnahme der Organe sucht Eurotransplant passende Empfänger und informiert die entsprechenden Transplantationszentren. Die entnommenen Spenderorgane werden ein letztes Mal untersucht und anschließend in die jeweiligen Transplantationszentren transportiert. Dort erfolgt die Organtransplantation.