Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Kieferorthopädische Behandlung

Ein Junge mit blauen Tshirt und Zahnspange sitzt mit einem erwachsenen Mann auf dem Sofa und spielt auf der Spielkonsole.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine kieferorthopädische Behandlung?    

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, wenn sie medizinisch notwendig ist. 

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag übernehmen wir die Kosten für medizinisch notwendige Korrekturen. Für Erwachsene übernehmen wir die Kosten in medizinisch begründeten Fällen, wenn auch chirurgische Korrekturen notwendig sind.

Wie erhalte ich die Leistung?

Sie erhalten von der Kieferorthopädin oder vom Kieferorthopäden für Ihr Kind oder für sich selbst einen Behandlungsplan, den Sie bei uns zur Genehmigung einreichen. Nach Prüfung und Genehmigung senden wir den Behandlungsplan an die Zahnarztpraxis und informieren Sie darüber.

Während der gesamten Behandlung rechnet Ihre Kieferorthopädin oder Ihr Kieferorthopäde quartalsweise die bisher erbrachten Leistungen ab. Davon zahlen wir 
80 %, die verbleibenden 20 % zahlen Sie vorerst selbst. Die ausgestellten Rechnungen bewahren Sie bis zum Behandlungsabschluss auf. Nach Abschluss der Behandlung schicken Sie uns die Abschlussbescheinigung, die Sie erhalten und die von Ihnen beglichenen letzten beiden Quartalsrechnungen. Sie erhalten dann von uns die von Ihnen bezahlten 20 % zurück. Aus rechtlichen Gründen werden die Eigenanteile immer an den Stammversicherten gezahlt.

Die Unterlagen können Sie in einem Kundencenter in Ihrer Nähe, per Post oder auch im Postfach der Onlinegeschäftsstelle einreichen

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen übernimmt?
  • wir zweimal eine Glattflächenversiegelung für Ihr Kind während der kieferorthopädischen Behandlung bezuschussen?
  • die AOK Sachsen-Anhalt viele weitere Leistungen für Ihr Kind bezuschusst?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Welche Arten von Zahnspangen gibt es?
    • Lose Zahnspangen:
      Einige Zahnfehlstellungen können mit einer losen Zahnspange korrigiert werden. An einer Kunststoffplatte sind die Drähte der Spange befestigt. Die Spange wird individuell an die Zähne und den Kiefer angepasst und kann zum Säubern herausgenommen werden. Wie lange die Spange getragen werden muss, entscheidet die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde. Es kann passieren, dass nach der Behandlung mit einer losen eine feste Zahnspange notwendig ist.
    • Feste Zahnspangen: 
      Bei vielen Zahnfehlstellungen wird eine feste Zahnspange angefertigt. Dafür werden Brackets (eckige Klammern) auf die Frontseite der Zähne geklebt. An den Brackets sind die Metalldrähte befestigt. Brackets bestehen meist aus Metall und sind sehr stabil. Keramik- oder Kunststoffbrackets sind unauffälliger, die Kosten hierfür werden von uns allerdings nicht übernommen.
  • Habe ich einen Eigenanteil?

    Wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wird, zahlen Sie keinen Eigenanteil. Entscheiden Sie sich für medizinisch nicht notwendige Materialien (zum Beispiel Keramik), tragen Sie die Mehrkosten hierfür selbst.

  • Mein Kind hat die Behandlung abgebrochen. Erhalte ich meinen Eigenanteil zurück?

    Nein, wenn Sie die Behandlung abbrechen, erhalten Sie den von Ihnen gezahlten Anteil nicht zurück.

  • Wann sollte mit einer kieferorthopädischen Behandlung begonnen werden?

    Ein genaues Alter kann nicht genannt werden. Sobald alle bleibenden Zähne vorhanden sind, kann mit der Behandlung begonnen werden. Meist dauert eine Behandlung mehrere Jahre.

  • Mein 2. Kind benötigt auch eine Zahnspange. Habe ich hier auch einen Eigenanteil?

    Sind in Ihrer Familie zwei oder mehr Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, übernehmen wir für das zweite und jedes weitere Kind 90 % der Kosten. Ihr Eigenanteil beträgt dann nur noch 10 %. Vorausgesetzt das erste Kind wird solange behandelt.

  • Übernimmt die AOK zusätzliche Leistungen bei einer kieferorthopädischen Behandlung?

    Ja, wir bezuschussen bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange bis zu zweimal 100 Euro für die Versiegelung der Zahnflächen mit einem Schutzlack über unser GESUNDESKONTO. Wir erstatten vor Beginn der kieferorthopädischen Zahnkorrektur und nach dem Entfernen der Brackets je 100 Euro, maximal jedoch die Höhe des Rechnungsbetrags. Voraussetzung hierfür ist, dass der erfolgreiche Behandlungsabschluss durch die Kieferorthopädin oder den Kieferorthopäden bestätigt wird. Bitte bewahren Sie die Rechnung so lange auf.

Gut zu wissen

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