Selbsthilfe: Förderung und Ansprechpartner
Die AOK Sachsen-Anhalt fördert Selbsthilfegruppen, -organisationen und -verbände, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Fördermöglichkeiten
Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern die Selbsthilfe über zwei separate Förderstränge:
- kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und
- krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung).
Für Sie bedeutet dies, dass Sie sowohl für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung als auch für die krankenkassenindividuelle Förderung gesonderte Anträge einreichen müssen. Hierzu stellen wir Ihnen unter „Formulare“ entsprechende Antragsformulare zur Verfügung.
Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung)
Anträge zur kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) für Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen richten Sie bitte an die Arbeitsgemeinschaft „Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt“. Bitte verwenden Sie jeweils den entsprechenden Vordruck für Ihre Antragstellung und senden Sie diesen vollständig ausgefüllt bis zum 31.01. des Jahres, für das die Förderung beantragt wird, an die zentrale Anlaufstelle:
SVLFG
-KK-Leistung Hoppegarten (30707)-
Frau Haschke
Im Haspelfelde 24
30173 Hannover
Die Arbeitsgemeinschaft „Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt“, in der die Krankenkassen vertreten sind, prüft alle Anträge und befindet über die Mittelvergabe. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft „Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt“ zur Verfügung. Anträge und Formulare für kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) finden Sie auf der Seite Formulare und Anträge.
Krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung)
Projektmaßnahmen sind zeitlich begrenzte Aktionen bzw. Maßnahmen. Anträge dazu richten Sie bitte wie bisher an die einzelnen Krankenkassen. Bei Neugründungen einer Selbsthilfegruppe besteht die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung z. B. für Miet-, Telefon- oder Druckkosten. Anträge und Formulare zu krankenkassenindividueller Förderung der AOK Sachsen-Anhalt finden Sie auf der Seite Formulare und Anträge.
Keine Förderungsmöglichkeit
Nicht gefördert werden beispielsweise:
- Soziale oder gesundheitliche Dienste und Einrichtungen, die nicht die oben genannten Voraussetzungen erfüllen (dazu gehören insbesondere Wohlfahrts- und Sozialverbände, Fördervereine, Patientenstellen und Verbraucherverbände, Berufs- und Fachverbände, Kuratorien, Landesarbeitsgemeinschaften für Gesundheit)
- Von Professionellen geleitete Schulungsmaßnahmen wie etwa Patientenschulungsgruppen, Funktionstrainings- und Rehabilitationssportgruppen (nach § 43 Satz 1 Nr. 1-2 SGB V), Therapieaktivitäten und Therapiegruppen
- Tagungsgebühren
- Honorare für Übungsleiter
- Bastelmaterialien
- Personalkosten
- Freizeitaktivitäten
Ansprechpartner
Für weiterführende Fragen steht Ihnen die AOK Sachsen-Anhalt gern zur Verfügung:
Gerriet Schröder
Lüneburger Straße 4
39106 Magdeburg
Telefon: 0391 2878-44562
Fax: 0391 2878-44576
E-Mail: gerriet.schroeder@san.aok.de [E-Mail senden]
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Leitfaden zum Download
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gemäß § 20c SGB V (PDF, 5,0 MB)
Hinweis
Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie kostenlos downloaden können.
Voraussetzungen für die Förderung
Krankenkassen und ihre Verbände fördern Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, wenn sie die in den gemeinsamen und einheitlichen Grundsätzen beschriebenen Voraussetzungen erfüllen:
- Die von der Selbsthilfe aufgebauten Strukturen auf den jeweiligen Förderebenen müssen für die Spitzenverbände der Krankenkassen klar und offen sein.
- Die Selbsthilfestrukturen müssen von Betroffenen getragen werden.
- Der Name des Antragstellers (Vereinsname) muss seine inhaltliche Ausrichtung und Zielsetzung erkennen lassen.
- Der Begriff „Selbsthilfe“ sollte in der Satzung des Antragstellers als wichtiger Aufgabenschwerpunkt der Gruppe oder des Verbandes genannt und genauer erläutert werden.
Allgemeine Förderkriterien
Darüber hinaus müssen für eine Förderung durch die Krankenkassen und ihre Verbände die nachstehenden Kriterien erfüllt sein. Sie gelten für alle Förderebenen (Bundes-, Landes- und regionale/örtliche Ebene):
- Der Antragsteller ist bereit zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Krankenkassen/-verbänden.
- In der Selbsthilfeorganisation oder -gruppe nehmen Betroffene ihre Interessen selbst wahr.
- Der Antragsteller ist offen für neue Mitglieder (z. B. öffentliche Bekanntgabe des Selbsthilfeangebots).
- Inhaltliche Arbeit und Betroffenenberatung sind neutral ausgerichtet und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen.
- Einnahmen, Ausgaben und Mittelverwendung sind transparent und die Finanzplanung ist nachvollziehbar.
Förderkriterien für Selbsthilfegruppen
- Ziel der Gruppe ist die Prävention und/oder Rehabilitation von Personen bei chronischen Erkrankungen (s. Verzeichnis der Krankheitsbilder)
- Dauer der Existenz der Gruppe von mindestens einem Jahr, damit eine verlässliche und kontinuierliche Gruppenarbeit gewährleistet ist
- Gruppengröße von mindestens 6 Personen
- Offen für neue Mitglieder
- Keine professionelle Leitung, d. h. ausschließlich Interessenwahrnehmung und -vertretung durch Betroffene
- Regelmäßige Treffen
- Neutrale Ausrichtung (z. B. keine Verfolgung kommerzieller Interessen)
- Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
- Sitz und Treffpunkt der Gruppe in Sachsen-Anhalt
Förderkriterien für Selbsthilfeorganisationen
Zu den Voraussetzungen der Förderung von rechtlich selbstständigen Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene nach § 20 C SGB V gehören zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen:
- Voraussetzungen gemäß Krankheitsverzeichnis der Spitzenverbände
- Verlässliche und kontinuierliche Verbandsarbeit mit geregelter Verantwortlichkeit und überprüfbarer Kassenführung
- Betreuung angeschlossener regionaler oder örtlicher Selbsthilfegruppen
Hintergrund: Bestehen auf Landesebene Selbsthilfestrukturen ohne die Rechtsform des eingetragenen Vereins, können z. B. einzelne Mitglieder eines Bundesverbandes die Funktion des Vertreters im jeweiligen Bundesland übernehmen. Stellt eine solche rechtlich unselbstständige „Untergliederung“ einen Förderantrag, muss sie eine verlässliche, kontinuierliche Verbandsarbeit mit geregelter Verantwortlichkeit und überprüfbarer Kassenführung nachweisen.
Um sicherzustellen, dass die für die Selbsthilfeförderung zur Verfügung gestellten Beitragsmittel ordnungsgemäß verwendet werden, müssen diese rechtlich unselbstständigen „Untergliederungen“ die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:- Sie führen den Vereinsnamen (keine Privatperson).
- Sie weisen körperschaftliche Strukturen nach (z. B. Mitgliederversammlung).
- Sie nehmen erkennbar eigenständige Landesaufgaben wahr.
- Sie stellen die ausreichende Präsenz für Betroffene im jeweiligen Bundesland sicher (u. a. Ansprechpartner, Erreichbarkeit, Adresse).
- Sie weisen die eigenständige Kassenführung auf der Landesebene durch eine Einnahmen- und Ausgabenaufstellung nach (z. B. Haushaltsplan).
- Sie weisen die Gemeinnützigkeit nach (Freistellungsbescheid vom Finanzamt, ausgestellt auf den Antragsteller).
Förderkriterien für Selbsthilfekontaktstellen
Selbsthilfekontaktstellen nach § 20 C SGB V müssen zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen folgende Kriterien erfüllen:
- Interessenwahrnehmung und Unterstützung der Infrastruktur von Selbsthilfegruppen gemäß Krankheitsverzeichnis
- Nachgewiesene Arbeit der Selbsthilfekontaktstelle von mindestens einem Jahr (Ausnahmen in begründeten Einzelfällen möglich)
- Angebot von Dienstleistungen, die themen-, bereichs- und indikationsgruppenübergreifend sind
- Angemessene, eigenständige Förderung durch die öffentliche Hand – Hauptamtliches Fachpersonal
- Regelmäßige Erreichbarkeit sowie Öffnungs- und Sprechzeiten
- Dokumentation der regionalen Selbsthilfegruppen und der geplanten Gruppengründungen bzw. der Interessentenwünsche
- Hilfen bei der Gruppengründung und Begleitung der Gruppen in der Praxis
- Soweit vorhanden, Mitarbeit in der jeweiligen Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen und Kooperation mit Landeskoordinierungsstellen
Das könnte Sie auch interessieren
Selbsthilfeförderung beantragen
Mehr erfahren
AOK-Pflegeberatung
Mehr erfahren
moodgym: Online-Selbsthilfe bei Depressionen
Mehr erfahren