Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Rehabilitation für Kinder und Jugendliche

Ein Junge turnt mit einem rosa Gymnastikball und wird von einem Therapeuten unterstützt.

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt für eine Rehabilitationsmaßnahme für Kinder und Jugendliche?     

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt nach vorheriger Prüfung und Genehmigung die Kosten für eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme für Kinder und Jugendliche, auch Kinderreha genannt.  

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Wir übernehmen die Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag.

Eine Kinderreha kommt in Betracht, wenn Ihr Kind an einer chronischen Erkrankung oder Störung leidet. Dazu gehören:

  • Allergische Erkrankungen
  • Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale, Mukoviszidose)
  • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats
  • Erkrankungen der inneren Organe
  • Hauterkrankungen (Neurodermitis)
  • Krebserkrankungen
  • Psychosomatische und psychomotorische Störungen (ADHS, Essstörungen wie Magersucht, Verhaltensstörungen)
  • Krankhaftes Übergewicht (Adipositas)
  • Stoffwechselerkrankungen (Diabetes)

Einen Eigenanteil müssen weder Sie noch Ihr Kind leisten, solange es noch nicht 18 Jahre alt ist. 

Ist Ihr Kind schon volljährig, fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Dann zahlt Ihr Kind pro Kalendertag 10 Euro Eigenbeteiligung.

Wie erhalte ich die Leistung?

Für die Beantragung einer Kinderreha benötigen wir vom Arzt das Formular zur Prüfung (Muster 61 Teil A) oder die Verordnung (Muster 61 Teil B-D) einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme.                        
Die vollständigen Unterlagen leiten wir an unseren Fachbereich zur Prüfung weiter. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid von uns.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt, nach vorheriger Prüfung und Genehmigung, die Kosten für eine Kinderreha übernimmt?
  • Sie Ihr Kind bis es 12 Jahre alt ist zu der Reha begleiten dürfen?
  • die AOK Sachsen-Anhalt auch für die Übernachtungskosten der Begleitperson und den Verdienstausfall aufkommt?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist eine Kinderreha?

    Eine Kinderreha ist eine ärztlich verordnete Maßnahme in einer stationären Einrichtung. Sie ist dafür da, chronische Erkrankungen oder psychische Störungen speziell bei Kindern zu lindern und Folgeschäden zu vermeiden. Mit der Unterstützung von Kinderärzt/innen, Psycholog/innen und Therapeut/innen lernen die Kinder außerdem mit der Krankheit umzugehen und den Alltag in der Familie, mit Freunden oder in der Schule zu bewältigen.

  • Wie lange dauert eine Kinderreha?

    In der Regel dauert die Rehabilitation drei Wochen. 

  • Kann ich mein Kind zur Reha-Maßnahme begleiten?
    Wer übernimmt die Kosten?

    Wir übernehmen die Kosten für Sie als Begleitperson, wenn Ihr Kind noch keine 
    12 Jahre alt ist.
    Ist Ihr Kind bereits 12 Jahre alt, können Sie es aufgrund medizinischer Notwendigkeit begleiten. Sie können sich die Begleitung auch aufteilen. Zum Beispiel können Sie bei einer dreiwöchigen Reha als Mutter Ihr Kind die ersten 14 Tage begleiten und der Vater die letzte Woche oder umgekehrt.

  • Wer zahlt die Fahrt zur Kinderreha?

    Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Fahrkosten für die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Ihr Kind zahlt für die Fahrkosten einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der tatsächlichen Kosten. Das sind pro Fahrt mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Diese Fahrten brauchen nicht von uns genehmigt werden.

    Viele Kliniken bieten auch einen kostenlosen Abholdienst an. Bitte erkundigen Sie sich dort vor Ihrer Anreise.

  • Wie wird die Kinderrehabilitationseinrichtung ausgewählt?

    Die AOK wählt für Ihr Kind, entsprechend der Diagnose, eine geeignete Rehabilitationseinrichtung aus und berücksichtigt dabei soweit wie möglich Ihre Wünsche.

  • Mein Kind ist schulpflichtig. Wird es in der Einrichtung unterrichtet?

    Ja. Ihr Kind erhält in der Klinik Unterricht in Absprache mit der Heimatschule.

Gut zu wissen

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