Die AOK unterstützt Ihren Kinderwunsch
Die AOK unterstützt Ehepaare, die sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, wenn sie auf dem herkömmlichen biologischen Weg keine Kinder bekommen können.
Ursachen für Kinderlosigkeit untersuchen
Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht man erst nach Ablauf von zwei Jahren seit Beginn des Versuchs, ein Kind zu zeugen, von einem unerfüllten Kinderwunsch. Mediziner stellen bei rund 90 Prozent aller Betroffenen eine Diagnose, die organische Ursachen verantwortlich macht. Psychische Ursachen werden bei zehn Prozent vermutet. Die Gründe liegen zu etwa gleichen Teilen bei beiden Geschlechtern. Der erste Schritt, um Behandlungswege zu finden, ist deshalb, die Ursachen der Kinderlosigkeit zu klären.
Die AOK Sachsen-Anhalt unterstützt die individuelle Situation der Paare
Die AOK übernimmt 50 % der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten für Ehepaare bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres (Frauen) bzw. des 50. Lebensjahres (Männer).
Zusätzlich zu dem im Gesetz geregelten Anspruch auf drei Behandlungszyklen erstattet die AOK bis zu 300 Euro für einen vierten Behandlungszyklus zur künstlichen Befruchtung, soweit der dritte Behandlungszyklus durch eine gesetzliche Krankenkasse genehmigt und durchgeführt wurde. Diese Leistung setzt voraus, dass beide Ehegatten während des Behandlungszeitraums bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert sind.
An der Insemination nach hormoneller Stimulation, der In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) beteiligt sich die AOK bis zu dreimal, an der Insemination im Spontanzyklus ohne Hormonbehandlung bis zu achtmal. Das gilt auch für Medikamente, die in diesem Zusammenhang verordnet werden.
Vor Beginn einer solchen Behandlung ist eine medizinische und psychosoziale Beratung eines Arztes, der die Behandlung selbst nicht durchführt, zwingend erforderlich. Dieser Arzt stellt auch die Überweisung an die Einrichtung aus, die die Behandlung vornimmt. Die behandelnde Einrichtung erstellt dann einen Behandlungsplan für die künstliche Befruchtung, der vor Behandlungsbeginn bei der AOK eingereicht werden muss. Alle Fragen zu AOK-Leistungen bei einer Kinderwunschbehandlung beantworten Ihnen auch gern die AOK-Kundenberater in einer Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.
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