Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Freiwillig Versicherte

Eine circa 25-jährige Frau unterhält sich lachend mit ihren Kollegen und Kolleginnen im Büro.

Warum ist die AOK Sachsen-Anhalt eine gute Krankenversicherung für Freiwillig Versicherte?

Passende Leistungen

Wir bieten Ihnen viele Leistungen, damit Sie gesund bleiben. Dazu gehören Zuschüsse für z. B. professionelle Zahnreinigung, Osteopathie, ein Zuschuss zur Mitgliedschaft im Fitnessstudio und Reiseschutzimpfungen.

Flexibler Service

Wir sind immer für Sie erreichbar, ob in einem unserer landesweit 44 Kundencentern vor Ort, telefonisch oder online.

Gutes Gesamt-Paket

Wir haben ein gutes Gesamtpaket für Freiwillig Versicherte: Starke Leistungen, 600 Euro Budget für gesundheitliche Mehrleistungen, flexible Kontaktmöglichkeiten und einen günstigen Beitrag.

Wussten Sie schon, dass...

  • die AOK Sachsen-Anhalt sich an den Kosten für Ihre Mitgliedschaft im Fitnessstudio beteiligt?
  • Sie über die Meine Gesundheitswelt viele Angelegenheiten bequem von zu Hause erledigen können?
  • die AOK Sachsen-Anhalt eine der günstigsten Krankenkassen in Sachsen-Anhalt ist?

Unser Angebot hat Sie überzeugt?

Wechseln Sie jetzt direkt online zur AOK Sachsen-Anhalt. Wir freuen uns auf Sie!

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In drei Schritten zur AOK Sachsen-Anhalt wechseln

  1. Mitgliedsantrag ausfüllen
     
    Online oder mit Beratungstermin im Kundencenter
  2. Kassenwechsel angeben
     
    Sie informieren Ihren Arbeitgeber, Ihre Fach-/ Hochschule, Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter
  3. Den Rest von uns erledigen lassen
    Versicherungskarte und Informationsschreiben zum erfolgreichen Kassenwechsel erhalten

Überzeugende Leistungen sind eine Empfehlung wert

Ein 40-jähriger Mann und sein 70-jähriger Vater schauen zusammen auf einen Laptop.

Sie sind mit der AOK Sachsen-Anhalt zufrieden, kennen und schätzen unsere Stärken und Vorzüge? Dann empfehlen Sie uns weiter. So können auch Ihre Arbeitskollegen und Freunde von den Vorteilen der AOK profitieren. Als Dankeschön erhalten Sie eine Prämie von 25 Euro.

Die häufigsten Fragen und Antworten

  • Welche Voraussetzungen muss ich für eine freiwillige Versicherung bei der AOK Sachsen-Anhalt erfüllen?

    Die AOK-Sachsen-Anhalt ist eine regional geöffnete Krankenkasse für Sachsen-Anhalt. Zu den grundsätzlichen Voraussetzungen gehören, dass Sie in Sachsen-Anhalt wohnen, hier beschäftigt sind oder an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt studieren.

  • Wann kann ich mich frei­willig versi­chern?

    Freiwillig versichern können Sie sich, wenn Sie vorher bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und nicht versicherungspflichtig sind. Nicht versicherungspflichtig sind:

    • Beschäftigte, die ein Jahr lang regelmäßig ein monatliches Arbeitsentgelt von mehr als 5.775,00 Euro brutto (2024) verdienen,
    • Selbstständige,
    • Studierende, die sich nicht familienversichern können,
    • Rentner und Rentnerinnen, die nicht pflichtversichert sein können,
    • Verbeamtete und Pensionierte,
    • Kinder und Jugendliche, die nicht familienversichert sein können,
    • Personen, die nicht erwerbstätig sind, zum Beispiel Hausfrauen und Hausmänner.

    Außerdem müssen Sie in den letzten fünf Jahren 24 Monate oder unmittelbar vor Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft zwölf Monate lang gesetzlich krankenversichert gewesen sein.

  • Ich bin privat versi­chert. Kann ich mich frei­willig gesetz­lich versi­chern?

    Sie können sich wieder freiwillig versichern, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden, zum Beispiel als Student oder wenn Sie als Beschäftigter regelmäßig mehr als 538 Euro, aber maximal 5.775,00 Euro (2024) pro Monat verdienen.
    Das gilt allerdings nicht, wenn Sie sich in der Vergangenheit von der Versicherungspflicht haben befreien lassen. Diese Entscheidung können Sie nicht mehr rückgängig machen.

  • Welchen Vorteil hat eine freiwillige Versicherung gegenüber der privaten Versicherung?

    Bei der freiwilligen Versicherung erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Sie zahlen Ihre Beiträge abhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Ihre Angehörigen können Sie kostenlos bei uns familienversichern.

  • Ich bin zur AOK Sachsen-Anhalt gewechselt. Habe ich etwas zu beachten?

    Sie erhalten von der AOK Sachsen-Anhalt eine Mitgliedsbescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber, der Fach-/ Hochschule, dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit vorlegen. Trifft dies nicht bei Ihnen zu, können Sie die Mitgliedsbescheinigung behalten und zu Ihren Unterlagen ablegen. 

  • Neben meinem Arbeitseinkommen und/ oder Rente beziehe ich außerdem Versorgungsbezüge. Was muss ich bei der Beitragszahlung beachten?

    Wenn Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Arbeitseinkommen und/ oder Rente und Versorgungsbezüge zahlen, können Ihnen Beiträge zurück erstattet werden. Voraussetzung ist, dass Sie mit allen Einkünften insgesamt die jährliche Beitragsbemessungsgrenze (2024 - 62.100 Euro) überschreiten. Wir informieren Sie, wenn die Grenze voraussichtlich erreicht wird. 
    Gern können Sie auch in einem Kundencenter in Ihrer Nähe oder über unser Service-Telefon sich den Erstattungsantrag vorab anfordern.

  • Wie bin ich im Krankheitsfall abgesichert?

    Die AOK Sachsen-Anhalt bietet verschiedene Krankengeld-Wahltarife an. Lesen Sie hier mehr.

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Für Sachsen-Anhalt sind wir mit 15,9 % eine der günstigsten Krankenkassen. Beitragssätze zu vergleichen, lohnt sich!

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