Der Anspruch auf Krankengeld besteht ab dem Tag der ärztlichen Feststellung. Er ruht allerdings solange der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leistet, dies sind in der Regel 6 Wochen. Krankengeld wird immer rückwirkend gezahlt, das heißt bis zu dem Tag, an dem Ihr Arzt beziehungsweise Ihre Ärztin zuletzt eine neue Krankschreibung ausgestellt hat.
Ein Beispiel:
Sie sind arbeitsunfähig seit dem 05.05.
Anspruch auf Krankengeld besteht dann ab 16.06. (nach 6 Wochen).
Ihre behandelnde Arztpraxis stellt folgende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein:
05.05. – 19.05.
Entgelt wird vom Arbeitgeber weiter gezahlt.
20.05. – 09.06.
Entgelt wird vom Arbeitgeber weiter gezahlt.
10.06. – 23.06.
Entgelt wird vom Arbeitgeber weiter gezahlt bis einschließlich 15.06. Anspruch auf Krankengeld besteht ab 16.06., aber noch keine Krankengeldzahlung.
24.06. – 10.07.
1. Zahlung des Krankengeldes rückwirkend für den Zeitraum vom 16.06. – 23.06.
11.07. – 28.07.
2. Zahlung Krankengeld rückwirkend für den Zeitraum vom 24.06. – 10.07.