Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung
Wer eine festsitzende Zahnspanne trägt, hat ein erhöhtes Kariesrisiko. Eine Glattflächenversiegelung kann das Kariesrisiko senken. Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst die Behandlung für Kinder und Jugendliche mit bis zu 200 Euro.
Kariesschutz bei kieferorthopädischer Behandlung
Feste Zahnspangen schaffen zwar ein gerades Gebiss, können aber bei mangelnder Mundhygiene den einzelnen Zahn angreifen. Grund sind die festen Apparaturen (Brackets), die die häusliche Zahnpflege deutlich erschweren. Die Drahtkonstruktion der festsitzenden Zahnspangen bilden schwer zu pflegende Schmutznischen und erschweren so das Putzen.
Eine Glattflächenversiegelung kann Ihr Kind bei einer kieferorthopädischen Behandlung vor Karies schützen.
Glattflächenversiegelung zu Beginn und Ende der Zahnkorrektur
Um den Kariesschutz von Beginn an zu gewährleisten, ist schon vor Einbringen der festen Zahnspange eine Versiegelung sinnvoll. Zum Schutz der Zahnflächen können Kieferorthopäden oder Zahnärzte deshalb einen fluoridhaltigen Versiegelungslack vor dem anbringen der Brackets auftragen. Aber auch das Entfernen des Brackets und der Klebereste führt zu Aufrauhungen in der Mikrostruktur des Zahnes, an denen sich Karies bilden kann. Darum ist auch nach dem Entfernen der Brackets eine zweite Versiegelung empfehlenswert.
Davon unabhängig bleibt eine gründliche tägliche Zahnreinigung mit der Zahnbürste natürlich weiterhin unbedingt notwendig.
Das übernimmt die AOK
Die AOK Sachsen-Anhalt bezuschusst im Rahmen des „GESUNDENKONTOS“ die zweimalige Versiegelung von Glattflächen mit einem Schutzlack bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden Apparaturen (Brackets).
Dabei werden vor Beginn der kieferorthopädischen Zahnkorrektur und nach dem Entfernen der Apparatur je 100 Euro erstattet – maximal jedoch die Höhe des Rechnungsbetrages. Die Regelung gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Für die Kostenerstattung reichen Sie bitte die Original-Rechnungen per Post oder in Ihrem AOK-Kundencenter ein. Die erste Rechnung zu Beginn der Behandlung erstattet die AOK sofort. Die Rechnung nach dem Entfernen der Brackets wird übernommen, sobald der Kieferorthopäde den erfolgreichen Abschluss der Behandlung bestätigt hat.
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