Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Zahnvorsorge

Eine rothaarige junge Frau hat einen gestreiften Pullover an, sitzt in einer Wohnung und lächelt.

Wie viel zahlt mir die AOK Sachsen-Anhalt für Zahnvorsorge?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Ihre Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt. 

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Zahnvorsorge für mich?

Wir übernehmen die Kosten für die Zahnvorsorge einmal halbjährlich für alle AOK-Versicherten.

Wie wird die Leistung abgerechnet?

Um die Abrechnung kümmert sich Ihre Zahnarztpraxis. Sie legen nur Ihre AOK-Versichertenkarte vor.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für die Zahnvorsorge übernimmt?
  • Sie Ihren Zuschuss beim Zahnersatz erhöhen können, wenn Sie regelmäßig zur Vorsorge beim Zahnarzt gehen?
  • wir auch die Kosten der Zahnvorsorge bei Ihrem Kind übernehmen inkl. Prophylaxeleistungen und Zähne putzen üben?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Wie oft sollte ich zur Vorsorge zum Zahnarzt gehen?

    Erwachsene sollten einmal im Kalenderjahr zur Vorsorgeuntersuchung zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt gehen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, halbjährlich eine Kontrolle durchführen zu lassen. Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt untersucht dabei die Mundhöhle, vorhandene Füllungen oder Zahnersatz, um Erkrankungen oder Entzündungen zu erkennen. Zusätzlich können Sie sich einmal im Jahr kostenlos Zahnstein mit Ultraschall und Handinstrumenten entfernen lassen.

  • Warum sollte ich zur Vorsorge gehen?

    Gehen Sie regelmäßig zur Vorsorge bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt, können Sie das Risiko vor Zahnschädigungen verringern. Benötigen Sie später einmal Zahnersatz, erhöht sich der Festzuschuss, da Sie regelmäßig zur Vorsorge waren. Dies wird in Ihrem Bonusheft dokumentiert. Waren Sie die letzten 5 Jahre regelmäßig einmal im Kalenderjahr zur Vorsorge, erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz von 60 auf 70 Prozent. Waren Sie in den letzten 10 Jahren regelmäßig einmal im Kalenderjahr zur Kontrolle beim Zahnarzt, erhöht sich der Festzuschuss auf 75 Prozent.

    Beispiel für einen Festzuschuss für eine Krone (01.01.2024)

    • ohne Bonus                                               219,58 Euro
      (regulärer Festzuschuss)
    • 70% Zuschuss (Bonus 5 Jahre)               256,17 Euro
    • 75 % Zuschuss (Bonus 10 Jahre)            274,47 Euro
  • Wie oft sollten Kinder zur Zahnvorsorge gehen?

    Kinder haben Anspruch auf zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr. Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr sollten mindestens zweimal jährlich (einmal pro Kalenderhalbjahr) zur Vorsorge bei Zahnärztin oder Zahnarzt gehen, um einen Bonus für einen späteren Zahnersatz zu erhalten. 

  • Ich und mein Kind konnten im Jahr 2020 wegen der Corona-Pandemie die Zahnvorsorge nicht wahrnehmen. Verfällt nun der Bonus?

    Nein, wenn Sie und/ oder Ihr Kind die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen aufgrund der Corona-Pandemie 2020 nicht wahrnehmen konnten, verlieren Sie keinen Bonus. Er wird für das Jahr 2020 angerechnet.

Gut zu wissen

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