Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Beschäftigung im Ausland

Zwei etwa 30 -jährige Frauen sitzen lachend vor einem Computer am Schreibtisch in einem Großraumbüro.

Zahlt die AOK Sachsen-Anhalt meine medizinische Behandlung während einer Beschäftigung im Ausland?

Wir übernehmen die Kosten für Ihre medizinisch notwendige Behandlung im Ausland in Höhe der in Deutschland geltenden Sätze.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber Sie für eine Beschäftigung ins Ausland gesandt hat.

Wie erhalte ich die Leistung?

Sie reichen die Behandlungskosten bei Ihrem Arbeitgeber ein. Er kümmert sich um die Formalitäten.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Welche Leistungen erhalte ich, wenn ich im Ausland arbeite und krank werde?

    Wenn Ihr Arbeitgeber Sie für eine Beschäftigung ins Ausland gesandt hat, erhalten Sie wie gewohnt Ihre Leistungen der AOK Sachsen-Anhalt. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen bis sechs Wochen Ihren Lohn fort. Bei ärztlicher Behandlung übernimmt er die Kosten.

  • Mein Arbeitgeber schickt mich zum Arbeiten ins Ausland. Wie bin ich dann versichert?

    Grundsätzlich müssen Sie sich in dem Land versichern, wo Sie arbeiten. Es gilt das Recht des Landes, in dem die Arbeit ausgeführt wird. 
    Entsendet Sie jedoch Ihr Arbeitgeber für einen festgelegten Zeitraum, gilt deutsches Recht und Sie bleiben weiterhin bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert.

  • Mein Arbeitgeber schickt mich zum Arbeiten in das EU – Ausland. Ist das eine Entsendung?

    Eine Entsendung liegt vor, wenn die AOK Sachsen-Anhalt auf Antrag Ihres Arbeitgebers folgende Voraussetzungen geprüft hat:

    • Ist der Arbeitseinsatz zeitlich befristet (maximal 24 Monate)?
    • Sind Sie weiterhin in Deutschland beschäftigt?
    • Sind Sie an Ihren Arbeitgeber weisungsgebunden?
    • Wird Ihr Einkommen in Deutschland abgerechnet?

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind Sie weiterhin bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert.

  • Ich wurde zuletzt in ein EU-Land und nun in ein anderes EU-Land entsandt. Gilt für alle Länder das gleiche Recht bei einer Entsendung?

    Nein, für die EU-Staaten Norwegen, Lichtenstein, Island und die Schweiz gelten einheitliche Bestimmungen. Hier gilt deutsches Recht bei einer Entsendung und somit Ihre deutsche Krankenversicherung. Bei allen anderen Staaten gibt es Abkommen oder Ähnliches. Bitte informieren Sie sich vorab, welche Regelungen getroffen sind.

  • Kann ich meine Versichertenkarte der AOK Sachsen-Anhalt nutzen, wenn ich im Ausland zum Arzt gehe?

    Nein. Bei einer Entsendung können Sie Ihre AOK-Versichertenkarte nicht nutzen. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Kosten der Behandlung und kann Sie sich im nach hinein von der AOK Sachsen-Anhalt zu deutschen Sätzen erstatten lassen.                                   

  • Ich arbeite in verschiedenen Ländern. Bin ich weiterhin bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert?

    Bitte lassen Sie dies von Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig abklären. Bei Fragen helfen Ihnen unsere Kollegen und Kolleginnen im Kundencenter oder am Service-Telefon gern weiter.

  • Mein Arbeitgeber verlegt den Firmensitz ins Ausland. Ich arbeite dort und wohne in Deutschland. Bin ich dann weiterhin bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert?

    Nein, wenn Sie im Ausland arbeiten und die Firma dort Ihren Sitz hat, gilt das Recht dieses Landes. Somit werden Sie über eine der dort ansässigen Krankenversicherungen versichert.

  • Ich wohne im Ausland und arbeite in Sachsen-Anhalt. Kann ich mich bei der AOK Sachsen-Anhalt versichern?

    In der Regel können Sie sich bei der AOK Sachsen-Anhalt versichern. Wir beraten Sie gern dazu.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt einen Zuschuss für Reiseschutzimpfungen zahlt?
  • wir Sie zu allen Fragen rund um das Thema Beschäftigung im Ausland beraten?
  • die AOK Sachsen-Anhalt auch die Kosten für Behandlungen im Ausland übernimmt, wenn Sie im Urlaub sind?

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