Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Patientenquittung

Eine brünette Frau hat eine Brille in der linken Hand, sitzt an einem Schreibtisch und schaut auf Ihren Laptop.

Übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für die Patientenquittung?

Ja, die Patientenquittung ist für Sie kostenfrei.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für die Patientenquittung ohne Einschränkung für alle Versicherten.

Wie erhalte ich meine Patientenquittung?

Sie können Ihre Patientenquittung in der Onlinegeschäftsstelle „Meine AOK“ einsehen.

Wussten Sie schon, dass…

  • die AOK Sachsen-Anhalt eine kostenlose Patientenquittung anbietet?
  • Sie in der Patientenquittung Ihre Leistungen und Kosten einsehen können?
  • Sie bis zu fünf Jahre rückwirkend Ihre Leistungen zurückverfolgen können?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • Was ist eine Patientenquittung?

    Nehmen Sie Leistungen von Ihrem Arzt, vom Krankenhaus oder der Apotheke in Anspruch, können Sie diese in der Patientenquittung einsehen. Sie stellt eine Übersicht über Ihre Leistungen dar, die mit Ihrer Versichertenkarte abgerechnet wurden.

  • Welche Leistungen sind in der Patientenquittung ersichtlich?

    Sie zeigt Ihre Leistungen, die Sie bis zum Zeitpunkt der Abfrage in Anspruch genommen haben.

    Die angezeigte Leistungen sind:

    • ärztliche und zahnärztliche Leistungen
    • kieferorthopädische Behandlungen
    • Vorsorgeuntersuchungen
    • ambulante und stationäre Krankenhausleistungen 
    • verordnete Leistungen, zum Beispiel Heil-, Hilfs- oder Arzneimittel
    • Fahrkosten
    • Haushaltshilfe
    • häusliche Krankenpflege
    • Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
    • Entgeltersatzleistungen: Kinderkranken- und Krankengeld
    • Ambulanzleistungen
  • Welche Vorteile hat die Patientenquittung?

    Sie bietet Ihnen eine verständliche Übersicht über erbrachte Leistungen und deren Kosten.

  • Wie weit kann ich zeitlich meine erhaltenen Leistungen zurückverfolgen?

    Sie können Ihre erhaltenen Leistungen und die damit verbunden Kosten bis zu fünf Jahre rückwirkend einsehen.

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