Antrag auf Pflegeleistungen stellen
Sie möchten einen Pflegebedürftigen zu Hause betreuen? Was Sie beachten sollten, wenn Sie bei der AOK einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen, erfahren Sie hier.
Vom Antrag zur Leistung
Sobald eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, können Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen werden. Bei den Formalitäten unterstützen wir Sie gerne. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die Aufgaben, die nun anstehen.
- Der Pflegebedürftige oder ein Bevollmächtigter stellt einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse. Das Antragsdatum ist für den Leistungsbeginn entscheidend. Denn die Leistungen können frühestens ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag gestellt wurde.
- Die AOK-Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (ehemals Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, MDK) mit der Begutachtung.
- Der Medizinische Dienst teilt dem Pflegebedürftigen oder Ihnen einen Termin für einen Begutachtungsbesuch mit und weist auf die bereitzulegenden Dokumente hin.
- Der Begutachtungsbesuch erfolgt zeitnah, damit Sie möglichst bald einen Bescheid erhalten.
- Der Medizinische Dienst sendet das Ergebnis der Begutachtung an die AOK-Pflegekasse. Dieses Gutachten können Sie sich übrigens auch zuschicken lassen, teilen Sie das einfach dem Gutachter beim Besuchstermin mit.
- Die AOK-Pflegekasse trifft eine Entscheidung auf Basis der Empfehlungen des Gutachters und informiert Sie gegebenenfalls, wenn eine Rehabilitationsmaßnahme empfohlen wurde.
Antrag stellen
Die Pflegekassen haben durch den Medizinischen Dienst prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe vorliegt. Neben dem Umfang der Pflegebedürftigkeit ist das Erfüllen einer Vorversicherungszeit entscheidend für die Leistungsgewährung. Ein Leistungsanspruch besteht, wenn der Pflegebedürftige innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre eine Versicherung in der Pflegeversicherung nachweisen kann. Für versicherte Kinder gilt die Vorversicherungszeit als erfüllt, wenn ein Elternteil sie erfüllt.
Persönliche Pflegeberatung
Sie wollen einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen oder erhalten bereits Leistungen? Dann haben Sie auch einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Wir beraten Sie gern telefonisch, in einer der AOK-Geschäftsstellen bei Ihnen vor Ort oder kommen für einen Termin zu Ihnen nach Hause oder in die Pflegeeinrichtung.
Antrag herunterladen und ausfüllen
Hier können Sie den jeweiligen Antrag als PDF-Datei downloaden und die Datei direkt an Ihrem Rechner ausfüllen. Nach dem Ausfüllen können Sie den Antrag mit Ihren eingegebenen Daten abspeichern und ausdrucken.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag nicht online an die AOK versenden können, da Sie den Antrag unterschreiben müssen. Bitte reichen Sie den unterschriebenen Antrag bei Ihrer AOK auf dem Postweg oder persönlich ein:
Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt
Kompetenzcenter Pflege
39084 Magdeburg
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (PDF, 131 KB)
Antrag Kurzzeitpflege (PDF, 181 KB)
Antrag Verhinderungspflege (PDF, 153 KB)
Antrag Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (PDF, 130 KB)
Antrag auf Anschubfinanzierung in ambulant betreuten Wohngruppen (PDF, 62 KB)
Antrag auf zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (PDF, 184 KB)
Antrag auf Umwidmung von Pflegesachleistungen (PDF, 507 KB)
Antrag für den Bezug von Pflegeunterstützungsgeld (PDF, 85 KB)
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