Selbsthilfe – ein starkes Netz
Der Austausch von Wissen und Erfahrung hilft chronisch kranken und behinderten Menschen und ihren Angehörigen, ihre Situation anzunehmen. Deshalb unterstützt die AOK seit mehr als 30 Jahren die Selbsthilfe (Gruppen, Landes- und Bundesverbände sowie Kontaktstellen) finanziell und organisatorisch.

Pauschalförderung
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung wird von allen Krankenkassen und ihren Verbänden gemäß dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (siehe unten) auf allen drei Förderebenen (Bund, Land, örtliche Ebene) durchgeführt und berücksichtigt die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen.
Pauschalförderung im Saarland
Informationen und Anträge zur Pauschalförderung im Saarland finden Sie unter www.selbsthilfe-saar.de.
Wie unterstützt die AOK Selbsthilfegruppen?
Die AOK unterstützt Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch finanzielle und infrastrukturelle Hilfen seit mehr als 30 Jahren. Im Jahr 2021 stellen die gesetzlichen Krankenkassen 87 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Davon unterstützt allein die AOK die Selbsthilfe mit rund 32 Millionen Euro.
2020 wurde die Verteilung der Fördermittel gesetzlich neu geordnet. Im Rahmen der sogenannten „kassenartenübergreifenden Pauschalförderung“ entfallen 70% der Fördermittel auf alle Förderebenen. Das bedeutet, dass von der AOK im Jahr 2021 etwa 4,5 Millionen Euro an die kassenartenübergreifende Projektförderung gehen. Zudem unterstützt die Gesundheitskasse Selbsthilfebundesorganisationen im Rahmen der kassenindividuellen Projektförderung mit insgesamt 0,97 Millionen Euro. Pro Versicherten gehen demnach 1,19 Euro an die Bundes- und Landesverbände der Selbsthilfe beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.
Pauschalförderung in Rheinland-Pfalz - Antragsverfahren 2021
Bitte lesen Sie hierzu den "Sonder-Info-Brief zum Antragsverfahren 2021" (PDF, 456 KB)
Antragsformulare Pauschalförderung Rheinland-Pfalz
Antragsformulare Pauschalförderung 2021
Die Antragsunterlagen sind im Original einzureichen.
Vereinfachter Förderantrag für Selbsthilfegruppen bis max. 1.000 Euro (PDF, 352 KB)
Förderantrag für Selbsthilfegruppen über 1.000 Euro (PDF, 585 KB)
Die Anlagen 3a bis 3c des Antragsformulars finden Sie hier nochmals als Excel-Tabellen, die sich bequem ausfüllen/beschriften, ausdrucken und abspeichern lassen:
Anlage 3a zum Gruppen-Antrag (13 KB)
Anlage 3b zum Gruppen-Antrag (13 KB)
Anlage 3c zum Gruppen-Antrag - Klinikbesuchsdienst (13 KB)
Förderantrag bei Gruppenneugründung (PDF, 347 KB)
Förderantrag für Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene (PDF, 558 KB)
Die Anlage 3 des Antragsformulars finden Sie hier nochmals als Excel-Tabelle, die sich bequem ausfüllen/beschriften, ausdrucken und abspeichern lässt:
Merkblätter 2021
Zur Unterstützung bei der Antragstellung stellt die Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung Rheinland-Pfalz eine Reihe von Merkblättern zur Verfügung, die häufig gestellte Fragen zum Förderverfahren behandeln:
Blatt 1 "Antragstellung, Mittelverwendung und Nachweis" (PDF, 475 KB)
Blatt 2 "Mietkosten und Nebenkosten" (PDF, 466 KB)
Blatt 3a "Büromaterial und Büroanschaffungen" (Gruppen) (PDF, 487 KB)
Blatt 3b "Büromaterial und Büroanschaffungen" (Organisationen und Kontaktstellen) (PDF, 475 KB)
Blatt 4 "Öffentlichkeitsarbeit" (Gruppen) (PDF, 476 KB)
Blatt 5 "Telefon- und Internetgebühren (Gruppen) (PDF, 478 KB)
Blatt 6 "Vortragsveranstaltungen und Selbsthilfetage" (Gruppen) (PDF, 473 KB)
Blatt 7 "Überregionale Gremien, Delegiertenversammlungen" (PDF, 467 KB)
Blatt 8 "Tagungs-, Kongress- und Messebesuche" (PDF, 465 KB)
Federführer und Ansprechpartner
Federführer im Jahr 2021 ist die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Die Gesundheitskasse
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg
Gisela Stichler
Telefon: 0261 3904-240
E-Mail: gisela.stichler@rps.aok.de
Hinweise zur Förderung
Pauschalförderung dient der Absicherung der originären gesundheitsbezogenen Selbsthilfe wie zum Beispiel:
- Raummiete für die regelmäßigen Gesprächstreffen
- Büroausstattung/Büromaterial einschließlich Druckerpatronen
- Fachliteratur
- Fernmeldegebühren (Telefon, Fax, Internet)
- Porto, Kopierkosten
- Sachkosten für PC, Drucker, Beamer, Mobiliar, Ausstellungsbedarf
- Öffentlichkeitsarbeit wie Mitgliederrundbriefe, Pflege eines
bestehenden Internetauftritts, regelmäßig erscheinende Medien - Überregionale Gremiensitzungen, Mitglieder-/Delegiertenversammlungen
- Tagungs-, Kongress- und Messebesuche
- Mitgliedsbeiträge für Selbsthilfe-Organisationen
-
Schulungen oder Fortbildungen, die auf die Befähigung zur Organisations-
und Verbandsarbeit sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen (z. B.
Organisation, Buchhaltung, Antragsverfahren, Rhetorik usw.)
Voraussetzungen für Selbsthilfeförderung
Ein Selbsthilfezusammenschluss muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Fördermittel zu erhalten. Dazu zählen unter anderem:
- Die Selbsthilfearbeit muss von Betroffenen für Betroffene erbracht werden.
- Die Aktivitäten sind auf die gemeinsame Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen ausgerichtet.
- Die Gruppe besteht aus mindestens sechs Teilnehmern, ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot in der Öffentlichkeit bekannt.
- Es bestehen keine wirtschaftlichen Interessen.
- Die Selbsthilfegruppe und -organisation verpflichtet sich zur Neutralität und arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
- Die Finanzsituation ist jederzeit transparent.
- Es besteht Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit.
Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 20h SGB V in Verbindung mit den vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätzen.
Projektförderung
Die Projektförderung unterstützt einzelne, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben, wie zum Beispiel Veranstaltungen oder den Druck von Broschüren und Plakaten. Diese wird krankenkassenindividuell durchgeführt und muss dementsprechend bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden.
Antrag Projektförderung
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland stellt für gesundheitsbezogene Selbsthilfeprojekte im Jahr 2021 rund € 453.000,- zur Verfügung.
Anträge für Projekte können ganzjährig gestellt werden, es empfiehlt sich jedoch eine möglichst frühe Antragstellung. Die Anträge sind im Original einzureichen.
AOK-Ansprechpartner
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Die Gesundheitskasse
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg
Petra Sandmann-Gilles
Telefon 06351 403-399
E-Mail: petra.sandmann-gilles@rps.aok.de
Hinweise zur Förderung
Wenn Sie einen Teil der nachfolgenden Fragen mit ja beantworten, können Sie davon ausgehen, dass es sich bei Ihrem geplanten Vorhaben um ein Projekt handelt:
- Handelt es sich um ein einzelnes, inhaltlich abgegrenztes Vorhaben?
- Planen Sie ein Vorhaben mit bestimmtem Anfang und Ende?
- Geht das Vorhaben über Ihre tägliche Selbsthilfearbeit hinaus?
- Zielt Ihr Vorhaben auf etwas Neuartiges ab?
- Birgt das Vorhaben Risiken? Zum Beispiel, weil Termine eingehalten werden müssen, größere Investitionen erforderlich sind oder weil die Vereinsorganisation nachhaltig betroffen ist.
- Benötigen Sie externe Fachleute für die Durchführung des Vorhabens?
Projekte sind zum Beispiel:
- Erstellung neuer Veröffentlichungen
- Durchführung von Selbsthilfetagen / Veranstaltungen / Fachtagungen / Messen (Referentenhonorare, Druckkosten für Plakate, Einladungen etc.)
- Durchführung von Seminaren zu bestimmten Themen wie zum Beispiel Atemtraining (Raummiete, Einladungen, Qualifizierungsmaßnahmen der SeminarleiterInnen etc.)
- Projekte mit Partnern (Gemeinden, Schulen, Kindertagesstätten, Gesundheitspartner, Betriebsärzte etc.)
- Erstellung von Ausstellungsmaterialien für die Öffentlichkeitsarbeit der Gruppe
- Digitalisierung von Medien
- Aufbau einer Homepage
Transparenz
Im Jahr 2019 hat die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland gesundheitsbezogene Selbsthilfeprojekte mit insgesamt 686.753,27 € unterstützt.
Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es?
Die Bereitstellung der Fördermittel ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.
- Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
- Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.
Ratgeber - Broschüren in einfacher Sprache
Die unten aufgeführten Links sind alle PDF-Dokumente welche sich in einem neuen Browserfenster öffnen.
Arzt Patient - Wörterbuch (PDF, 914 KB)
Depressionen verstehen (PDF, 2,55 MB)
Diabetes verstehen (PDF, 2,50 MB)
Epilepsie verstehen (PDF, 4,33 MB)
Gesundheit verstehen (PDF, 1,99 MB)
Selbsthilfeförderung beantragen
Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer AOK nach den Fristen für die Antragsabgabe. Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Hier ist die Antragsfrist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände, regionale Gruppen an die AOK vor Ort.
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