Jobwechsel und Krankenversicherung
Damit Ihr neuer Arbeitgeber Ihre Sozialversicherungsbeiträge bei der richtigen Krankenkasse abführen kann, benötigt er eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft. Liegt keine Bescheinigung vor, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie bei Ihrer letzten Krankenkasse anzumelden.
Den Arbeitgeberwechsel für Wechsel zur AOK nutzen
Wenn Sie den Job wechseln, ändert sich in der Regel nichts an Ihrer Krankenversicherung. Ihr neuer Arbeitgeber informiert Ihre Krankenkasse über Ihren Stellenwechsel. Wenn die 18-monatige Bindungsfrist bei Ihrer bisherigen Krankenversicherung abgelaufen ist, können Sie zur AOK wechseln.
Mitgliedschaft bei der AOK beantragen
Um Mitglied der AOK zu werden, kündigen Sie bitte Ihre bisherige Versicherung mit einem formlosen Schreiben fristgerecht. Das bedeutet: Nach Eingang Ihrer Kündigung endet diese Mitgliedschaft am Ende des übernächsten Monats. Wählen Sie Ihre regionale AOK aus und beantragen Sie die neue Mitgliedschaft per Post oder online.
- Musterkündigung (PDF, 139 KB)
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