Homöopathie
Die Homöopathie aktiviert die Selbstheilungskräfte im Körper. „Ähnliches möge mit Ähnlichem geheilt werden“.
Homöopathie – eine alternative Heilmethode
Krankheiten werden homöopathisch behandelt, indem geringe Dosierungen von solchen Stoffen eingenommen werden, die in stärkeren Dosierungen beim gesunden Menschen die auftretenden Krankheitssymptome auslösen würden.
Kostenbeteiligung Ihrer AOK
Erfolgt die Behandlung bzw. Verordnung durch einen Vertragsarzt mit entsprechender Zusatzqualifikation, beteiligt sich die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland pro Jahr mit 75 € an der Behandlung und mit 25 € an den homöopathischen Arzneimitteln.
Erstattet werden jeweils 80 % des Rechnungsbetrages.
Voraussetzungen bei homöopathischen Behandlungen:
- Die Behandlung wird durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie erbracht.
- Zur Erstattung sind die Rechnungen vorzulegen.
Voraussetzungen bei homöopathische Arzneimitteln:
- Es handelt sich um nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel.
- Die homöopathischen Arzneimittel werden durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie auf einem Privatrezept verordnet.
- Die Arzneimittel werden in einer Apotheke bzw. über einen zulässigen Versandhandel bezogen.
- Zur Erstattung sind die Rechnungen und Privatrezepte vorzulegen.
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