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Fehlverhalten im Gesundheitswesen bekämpfen

Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung große finanzielle Schäden zu. Damit dieses Fehlverhalten effektiver verfolgt und geahndet werden kann, haben alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet. Sie sollen Ihnen helfen, ein mögliches Fehlverhalten schnell und unkompliziert zu melden.
Neben einem Stethoskop liegt der Hammer eines Richters. Lesen Sie, wie man Fehlverhalten im Gesundheitswesen bekämpfen kann.© iStock / yavdat

Inhalte im Überblick

    Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Das sind die Folgen

    Fehlverhalten im Gesundheitswesen schließt zum Beispiel Abrechnungsbetrug durch einen Arzt oder auch Korruption mit ein. Dazu zählen die Abrechnungen von nicht erbrachten Leistungen und Abrechnungen von nicht mit einer notwendigen Qualifikation erbrachten Leistungen, die unzulässige Zusammenarbeit zwischen nicht ärztlichen Leistungserbringern und Vertragsärzten sowie die Fälschung von Rezepten und Verordnungen. Durch dieses Fehlverhalten gehen jedes Jahr mehrstellige Millionenbeträge verloren. Dabei handelt es sich um Geld der Beitragszahler, das dann nicht mehr für die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung steht.

    So bekämpfen Krankenkassen das Fehlverhalten

    Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, eigene Kontaktstellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten oder Betrug in der Medizin anzubieten und Beauftragte für die Koordination zu ernennen. Sie gehen Hinweisen, Fällen und Sachverhalten nach, die auf Unregelmäßigkeiten oder die rechts- beziehungsweise zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben einer Krankenkasse hindeuten. Wenn sich ein Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung erhärtet, sind die Krankenkassen angehalten, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Um gemeinsam gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen vorgehen zu können, arbeiten die Krankenkassen untereinander sowie mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zusammen (siehe §§ 197a SGB V und 47a SGB XI).

    Weitere Informationen zum Thema Fehlverhalten im Gesundheitswesen

    Patientenrechte

    Welche Rechte haben Sie als Patient? Einen Überblick finden Sie hier.

    Patientenakte, Medikationsplan & Patientenquittung

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    Onlineportal und App „Meine AOK“

    Hier finden Sie das Portal „Meine AOK“.

    Wie unterstützt mich meine AOK vor Ort?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und zum Beispiel die regionalen Ansprechpartner für Fehlverhalten im Gesundheitswesen anzeigen.
    Aktualisiert: 11.01.2024

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