Sozialmedizinische Nachsorge
Die AOK übernimmt die Kosten für die sozialmedizinische Nachsorge bei Kindern und Jugendlichen, um einen stationären Aufenthalt zu verkürzen oder eine anschließende ambulante Behandlung zu sichern. Es ist eine Leistung, die sich unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung oder eine stationäre Rehabilitation anschließen kann.

Das leistet die sozialmedizinische Nachsorge
Wenn chronisch kranke und schwerstkranke Kinder und Jugendliche lange in einer Klinik oder einer Reha-Einrichtung waren, fällt der Übergang in den Familienalltag zu Hause oft schwer. Die sozialmedizinische Nachsorge erleichtert diesen Übergang.
In die sozialmedizinische Nachsorge können auch Früh- und Risikogeborene mit ihren Familien einbezogen werden. Die Angebote dienen dem Wohl des Kindes und seiner Familie. Ziel der Maßnahme sind die Sicherstellung der Behandlungserfolge und die Integration des kranken Kindes in seinem Umfeld.
Durch die sozialmedizinische Nachsorge kann die Koordinierung der verordneten Leistungen im häuslichen Bereich sichergestellt werden; diese Koordination umfasst auch die Anleitung und Motivierung der Eltern. Darüber hinaus kann die sozialmedizinische Nachsorge als Hilfe zur Selbsthilfe unterstützend wirken und die Familiensituation stabilisieren.
Voraussetzung für die Kostenübernahme
- Die sozialmedizinische Nachsorge wird verordnet vom behandelnden Arzt im Krankenhaus, in der stationären Reha-Einrichtung bzw. vom behandelnden Vertragsarzt für Kinder- und Jugendmedizin.
- Ihr Antrag wird von der AOK geprüft.
- Das Kind bzw. der Jugendliche haben das 14. Lebensjahr, in schwerwiegenden Fällen das 18. Jahr noch nicht vollendet.
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