Coronavirus: Neues in der Pflege und Hilfe für pflegende Angehörige
Im Zuge der Corona-Krisensituation gibt es in der häuslichen Pflege neue Regelungen. Was sich bei den Pflegeleistungen ändert, was pflegende Angehörige wissen sollten und wie die AOK hilft.

Änderungen in der Pflege und für pflegende Angehörige
Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1-5 gelten in der aktuellen Corona-Krisensituation eine ganze Reihe von Neuregelungen. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.
Weitere Informationen zu den pandemiebedingten Änderungen bei Arztbesuchen, für Rezeptverordnungen, Krankentransporte oder Krankenhausentlassungen lesen Sie auf der Seite Corona-Sonderregeln für Patienten.
Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger
Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 sind dazu verpflichtet, regelmäßig Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen. Seit dem 1. Oktober 2020 können die Beratungsbesuche auch telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchgeführt werden. Die Regelung gilt bis zum 30. Juni 2021.
Besondere Hinweise zum Begutachtungsverfahren / zur Pflegeeinstufung
Seit dem 1. November 2020 finden im Zuge der Kontaktbeschränkungen keine körperlichen Begutachtungen zuhause oder in stationären Pflegeinrichtungen statt.
Die Begutachtung erfolgt in der Regel telefonisch und auf Basis bereits vorliegender Informationen. Dafür führt der Medizinische Dienst ein Telefoninterview mit dem Pflegebedürftigen und/oder seinen Bezugspersonen durch.
Versorgungsengpässe in der Häuslichkeit
Sofern die ambulante pflegerische Versorgung nicht mehr durch Pflegeeinrichtungen sichergestellt werden kann, wird Ihnen (abhängig vom Pflegegrad) der Sachleistungsbetrag für ambulante Pflegeleistungen für die Organisation der Pflege zur Verfügung gestellt.
Die AOK erstattet diese Aufwendungen. Auch mit anderen Angeboten wie dem Pflegeunterstützungsgeld hilft die AOK. Fragen Sie Ihren zuständigen Pflegeberater.
Neuer Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel bis 31. Dezember 2021
Der monatliche Höchstbetrag der AOK-Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, also beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, wurde rückwirkend zum 1. April 2020 von 40 auf 60 Euro angehoben. Maßgeblich für die höhere Vergütung ist der Tag der Leistungserbringung; im Fall einer Kostenerstattung das Kaufdatum. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2021.
Palliativversorgung und Soziotherapie
Rezepte für spezialisierte palliativmedizinische Versorgungsangebote oder eine Soziotherapie müssen bis zum 30. September 2021 nicht mehr innerhalb von drei Tagen eingereicht werden. Betroffene haben dafür zehn Tage Zeit.
Pflegekurse zuhause fallen teilweise aus
Im Zuge der Corona-Krise wurden die individuellen und die Gruppenpflegekurse der AOK ausgesetzt. Unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen finden in einigen Bundesländern wieder vereinzelt individuelle und gruppenbezogene Pflegekurse statt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer AOK über die derzeitigen Möglichkeiten zur Inanspruchnahme eines Pflegekurses. Alternativ bietet Ihnen die AOK Online-Pflegekurse an und unterstützt Sie mit umfangreichen Weiterbildungs- und Hilfsangeboten in Ihrem Pflegealltag.
Unterstützung von pflegenden Angehörigen
Wer trotz Berufstätigkeit einen Angehörigen pflegt, soll während der Corona-Pandemie entlastet werden. Die folgenden Regelungen zur Arbeitsfreistellung, zum Pflegeunterstützungsgeld sowie zur Familienpflegezeit und Pflegezeit gelten voraussichtlich bis 30. Juni 2021:
Längere Arbeitsfreistellung und Pflegeunterstützungsgeld
Liegt aufgrund der Corona-Pandemie eine akute Pflegesituation vor, können sich die pflegenden Angehörigen statt für bislang 10 Arbeitstage nun für bis zu 20 Arbeitstage von ihrer Arbeit freistellen lassen. Als akute Pflegesituation gilt beispielsweise, wenn Tagespflegeeinrichtungen pandemiebedingt schließen oder wenn ambulante Pflegedienste ihre Arbeit nicht mehr im gewohnten Umfang leisten.
Die Inanspruchnahme ist dem Arbeitgeber spätestens zehn Tage vor Beginn der Pflegezeit schriftlich anzukündigen. Für ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage können die Beschäftigten das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung von der AOK-Pflegekasse erhalten.
Familienpflegezeit und Pflegezeit flexibler nutzen
Wer die Pflege eines Angehörigen mit seinem Beruf zu vereinbaren hat, kann die Familienpflegezeit und die Pflegezeit in Abstimmung mit seinem Arbeitgeber bis auf Weiteres flexibler handhaben.
Für die Auszeiten gelten die gesetzlichen Vorgaben: Die Pflegezeit sollte höchstens sechs Monate und die Familienpflegezeit höchstens 24 Monate betragen. Wer noch Restzeiten hat, kann diese nun jedoch kurzfristiger nehmen.
Die schriftliche Ankündigung gegenüber dem Arbeitgeber ist dazu von acht Wochen auf nur noch 10 Tage reduziert worden. Die Pflicht, die Familienpflegezeit unmittelbar an die Pflegezeit anzuschließen, entfällt komplett.
Hinweise zu Besuchen in Alten- und Pflegeheimen
In Alten- und Pflegeheimen ist das Personal verpflichtet, eine FFP2-Maske beim Kontakt mit den Bewohnern zu tragen. Für Besucher gibt es keine FFP2-Masken-Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung reicht aus.
Zudem sind Personal und Besucher dazu verpflichtet, sich auf das Coronavirus durch Schnelltests testen zu lassen – mindestens solange, bis die Impfungen in den Einrichtungen durch die zweite Impfdosis abgeschlossen sind.
Für pflegende Angehörige: So unterstützt Sie die AOK
Die AOK unterstützt pflegende Angehörige dabei, ihren Pflegealltag zu organisieren und steht Ihnen mit Rat und konkreten Unterstützungsangeboten zur Seite. Dazu gehört zum Beispiel die AOK-Pflegeberatung.
Die Geschäftsstellen der Pflegekassen sind in allen Bundesländern unter Berücksichtigung der Einhaltung spezifischer Hygieneschutzmaßnahmen wieder geöffnet. Dies gilt überwiegend auch für die Pflegestützpunkte. Für die Nutzung einer Pflegeberatung kann es notwendig sein, einen telefonischen Termin vorab in Ihrer AOK zu vereinbaren. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der für Sie zuständigen AOK vor Ort.
Unter Einhaltung der allgemeinen sowie der auf die aktuelle Infektionslage regional angepassten Hygieneschutzmaßnahmen wird die Pflegeberatung auch in der eigenen Häuslichkeit wieder wie gewohnt angeboten. Dabei achten die AOK Pflegeberaterinnen und Pflegeberater bei jedem Besuch sorgsam auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Dazu zählen das Abstandhalten, das Tragen einer medizinischen Maske, regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren sowie das Lüften während der Besuchszeit.
Bitte beachten Sie, dass es darüber hinaus weitere Hygieneschutzmaßnahmen geben kann, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind. Informationen darüber erhalten Sie durch die für Sie zuständige AOK vor Ort.
Sollte die häusliche Pflege nicht sichergestellt sein oder Sie haben Fragen zur finanziellen Unterstützung: Melden Sie sich bei uns – wir helfen weiter.
AOK-Pflegeberatung
Wir beraten Sie bei allen Pflegethemen. Wenden Sie sich mit Fragen oder Problemen bitte an die AOK-Pflegeberatung. Wie die Pflegeberatung unterstützen kann, können Sie in diesem Video im Youtube-Kanal der AOK sehen.
AOK-Pflege-Navigator
Um eine passende Unterstützung im Pflegealltag und Versorgungsangebote zu finden, benutzen Sie bitte den AOK-Pflege-Navigator Nehmen Sie am besten Kontakt mit Ihrer AOK per Telefon oder E-Mail auf.
Pflegefilme der AOK
Sie möchten Ihr pflegerisches Wissen auffrischen oder erweitern? Anschaulich und verständlich vermitteln die kurzen Videos im Youtube-Kanal des AOK-Projekts „PfiFf – Pflege in Familien fördern“ , wie Sie Ihren Pflegealltag optimal gestalten können. Daneben gibt die AOK in ihrem eigenen Youtube-Kanal Hygienetipps für Zuhause und eine Anleitung zur Lagerung von Pflegebedürftigen bei Dekubitis .
Palliativ- und Hospizberatung
Im AOK-Palliativwegweiser finden Sie Einrichtungen und Hilfsangebote vor Ort für Menschen in der letzten Lebensquase. Bitte beachten Sie, dass die Pflegestützpunkte derzeit für einen persönlichen Besuch geschlossen, aber weiterhin telefonisch erreichbar sind. Die Geschäftsstellen der Pflegekassen und einzelne Pflegestützpunkte sind in einigen Bundesländern wieder geöffnet. Bitte beachten Sie, dass es hier pro Bundesland abweichende Regelungen geben kann.
AOK-Familiencoach bei Depression
Der Familiencoach Depression hilft AOK-Versicherten bei der Bewältigung Ihres Alltags mit einem depressiv erkrankten Angehörigen. In dem Programm gibt es vier Themenbereiche, in denen Sie Tipps und Hilfestellungen erhalten.
Pflege-Hotline der AOK Rheinland/Hamburg
Wenn Ihre Pflege oder die Pflege Ihres Angehörigen nicht sichergestellt ist oder Vereinsamung droht, rufen Sie unsere Pflege-Hotline unter der Telefonnummer 0800 329 0 329 an – wir sind für Sie da. Auch für andere Fragen rund um das Thema Pflege können Sie unsere AOK-Experten anrufen.
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