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Kur oder Reha? Wer hat Anspruch und welcher Antrag ist nötig?

Prüfen Sie in wenigen Minuten, ob eine Kur- oder Reha-Maßnahme für Sie die richtige Wahl ist. Je nachdem erfahren Sie welcher Antrag benötigt wird und woher Sie ihn bekommen. Beantworten Sie uns dafür kurz ein paar Fragen:
Mutter mit Kindern am Esstisch zu Hause.
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  • Warum gibt es nicht für alle Anliegen Anträge oder Formulare direkt zum Download?

    Antragsformulare vom Arzt
    Für Mutter/Vater-Kind-Kuren sowie für ambulante und stationäre Rehabilitation hat Ihr behandelnder Arzt die Antragsformulare vorliegen.

    Antragsformulare von der AOK PLUS
    Könnte bei Ihnen eine ambulante oder stationäre Vorsorge gewinnbringend sein, so erhalten Sie die Antragsformulare als Download, nachdem Sie die Fragen zur Entscheidungshilfe beantwortet haben. Damit können Sie selbst in wenigen Schritten prüfen, welche Maßnahme Ihnen für Ihre Gesundheit helfen könnte.

    Perspektivisch wird es immer weniger Anträge zum Download geben. Grund ist, dass die Kommunikation zwischen Arzt und der Krankenkasse künftig schneller verlaufen soll.

    Die Zukunft setzt hier auf eine digitale Übertragung Ihrer Anträge. Dies muss Schritt für Schritt vorbereitet werden und dazu braucht es einheitliche Formulare und dies bundesland- und kassenübergreifend. Diese Formulare bestehen bereits für sehr viele Verordnungen und Anträge: die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Heilmittel-Verordnungen, aber auch – wie oben beschrieben – Vorsorge- und Reha-Verordnungen. All diese einheitlichen Verordnungen darf nur der Arzt ausgeben. Daher haben Sie hier keine Möglichkeit, diese Formulare herunterzuladen.

  • Wohin kann ich meine Unterlagen schicken?

    Senden Sie die Verordnung und die von Ihnen unterschriebene Einwilligungserklärung bitte an eine der folgenden Adressen:

    • 01058 Dresden (wenn Sie im PLZ-Gebiet 01 und 02 wohnen)
    • 04087 Leipzig (wenn Sie im PLZ-Gebiet 04 wohnen)
    • 09099 Chemnitz (wenn Sie im PLZ-Gebiet 08 und 09 wohnen)
    • 98523 Suhl (wenn Sie im PLZ-Gebiet von Thüringen wohnen)

    Nachdem wir Ihre Unterlagen geprüft haben, melden wir uns bei Ihnen entweder telefonisch oder per Post.

  • Wie lange dauert die Prüfung meiner Unterlagen?

    Wir möchten Ihren Antrag schnell prüfen. In der Regel erhalten Sie innerhalb von drei Wochen eine abschließende Information.

    Sollten wir im speziellen Fall mehr Zeit benötigen, dann werden Sie selbstverständlich informiert. Dies geschieht dann mit einem Brief an Sie. Darin erfahren Sie auch die Gründe für die Verzögerung.

  • Wofür benötigt die AOK PLUS die Einwilligungserklärung zusätzlich zur Verordnung des Arztes?

    Unsere Einwilligungserklärung deckt verschiedene Dinge ab. Das Wichtigste für Sie: Wir wollen Ihnen Aufwand ersparen. Dazu möchten wir Ihre medizinische Verordnung bei einer Genehmigung direkt an die Klinik übermitteln. Denn die Klinik benötigt Unterlagen, damit Sie eine Aufnahme von Ihnen prüfen kann.

    Warum sie das tut? Nicht jede Klinik kann alle Diagnosen oder Nebendiagnosen abdecken und behandeln. Daher prüfen die in den Kliniken tätigen Ärzte nach einer Zuweisung durch uns, ob eine Aufnahme klappen kann. In der Regel passt hier alles.

    Wenn Sie uns die Einwilligungserklärung nicht direkt zusenden, müssten Sie die Unterlagen an die Klinik nachsenden.

    Ebenso wollen wir, dass die Klinik schnell und unkompliziert mit Ihnen in Kontakt treten kann. In der heutigen Zeit ist eine E-Mail oder ein Anruf der schnellste Weg. Die dafür notwendigen Daten dürfen wir jedoch nur mit Ihrer unterschriebenen Einwilligung übermitteln.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Kur und einer Reha?

    Bei einer Vorsorgemaßnahme (im allgemeinen Sprachgebrauch als "Kur" bekannt) geht es darum, Erkrankungen vorzubeugen oder die Anfälligkeit für Krankheiten zu verringern. Bei einer bestehenden Erkrankung kann eine Vorsorgemaßnahme geeignet sein, einer Chronifizierung, also einem stetigen und intensiven Vorherrschen der Krankheit, entgegenzuwirken. Wenn ein Gesundheitsschaden bereits eingetreten ist und dieser auch schon für mehr als 6 Monate die Aktivität des Alltags erheblich einschränkt, dann ist eine Rehabilitationsmaßnahme zutreffender.

    An konkreten Beispielen festgemacht, könnte es wie folgt gegliedert werden:

    Eine Person, die zu Einschlafstörungen neigt, regelmäßig sehr unruhig ist und die Angst hat, dass sich dieses Verhalten verschlimmert, könnte Angebote zur Vorsorge erhalten. Wenn sich aus diesen Symptomen bereits eine Depression entwickelt hat und diese dazu führt, dass die Person in ihrer Arbeit und ihrem Privatleben eingeschränkt ist, dann wäre eine Rehabilitation medizinisch sinnstiftender.

    Oder eine Person, welche stetig Rückenschmerzen aufgrund der Haltung hat, welche sie über individuelle oder physiotherapeutische Behandlungen noch kompensieren kann, könnte vom Arzt eine Vorsorgemaßnahme angeboten bekommen. Liegt bei der Person ein manifester Bandscheibenvorfall vor, welcher zu dauerhaften Schädigungen führen kann, dann könnte im Anschluss an die medizinische Akutbehandlung auch eine Rehabilitationsmaßnahme geeignet sein.

    In der Behandlung selbst unterscheiden sich beide Maßnahmearten. Während bei einer Vorsorgemaßnahme eher allgemeine und vielseitige Angebote (in der Regel Gruppenangebote) gemacht werden, damit der Patient für die Zukunft „seinen Weg“ finden und zu Hause weiterführen kann, ist eine Rehabilitationsmaßnahme um einiges intensiver. Es wird sich ganz individuell mit der Erkrankung und den Symptomen auseinandergesetzt und, wo es sich anbietet, vermehrt Einzeltherapien genutzt, um das bestmögliche Behandlungsergebnis zu erzielen. Auch ist die Frequenz der Behandlungen im Vergleich zu einer Vorsorgemaßnahme gehäufter.

  • Wie oft kann man eine Kur oder Rehabilitation beantragen? Gibt es Unterschiede zwischen Erwachsenen und Kindern?

    Grundsätzlich gilt: Ist eine Leistung aus ärztlicher Sicht notwendig, sollte sie beantragt werden.

    Der Gesetzgeber sieht bei über 18-jährigen einen Abstand von 3 Jahren bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen bzw. einen Abstand von 4 Jahren bei ambulanter Rehabilitation und stationären Maßnahmen (Vorsorge, Reha und Mutter/Vater-KindMaßnahmen) vor. In Ausnahmefällen kann von diesem Abstand abgewichen werden Hierfür braucht es eine entsprechende Begründung des behandelnden Arztes.

    Für Kinder und Jugendliche gelten diese festgelegten Abstände seit Ende 2020 nicht mehr. Das ist super, denn die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder verläuft schneller als bei Erwachsenen. Somit besteht die Möglichkeit, früher und effektiver bei bestehenden Erkrankungen eingreifen zu können.

  • Warum kann der Antrag für eine Kinder-Reha sowohl über den Rentenversicherungsträger als auch über die Krankenkasse gestellt werden? Was ist der Unterschied?

    Benötigt Ihr Kind eine Rehamaßnahme, so können Sie entscheiden, ob Sie diese über die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger beantragen. Beide teilen sich die Zuständigkeit.

    Dies hat für Sie den Vorteil, dass Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann und in den meisten Fällen nicht zwischen zwei Stellen hin- und hergeschickt wird. Nur, wenn die Vorversicherungszeit des Elternteils bei der Rentenversicherung nicht erfüllt wird oder die Erkrankung des Kindes voraussichtlich keinen Einfluss auf seine spätere Erwerbsfähigkeit haben wird, darf die Rentenversicherung die Antragsbearbeitung an die Krankenkasse des Kindes abgeben. Fragen speziell zu Ihrem Versicherungskonto beantwortet Ihnen Ihre Rentenversicherung.

    Einen grundsätzlichen Unterschied in der Durchführung der Rehabilitation gibt es aber nicht. Vereinzelte Kliniken arbeiten ausschließlich mit der Rentenversicherung. Hier lohnt sich ein Blick auf die Webseite Ihrer Wunschklinik.

  • Kann ich bei einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur auch ohne mein Kind behandelt werden und was für einen Antrag brauche ich dafür?

    Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur bedeutet, dass die Mama oder der Papa der Familie für die Behandlungen im Vordergrund steht. Das individuelle Beschwerdebild eines Elternteils soll behandelt werden. Ziel ist es, dass der Patient nach seinen drei Wochen Auszeit neue Ansätze für sich und seinen Alltag findet und diesen so künftig besser und gelassener meistern kann. Dies kommt natürlich auch den Kindern und dem anderen Elternteil zu Gute.

    Nicht immer ist es erforderlich, dass das Kind an der Maßnahme teilnimmt. Dies ist auch keine Voraussetzung. Kann das Kind zu Hause weiter betreut werden, darf sich Mama oder Papa auch allein erholen und neue Kraft schöpfen.

    Der Antrag für eine solche Mütter- oder auch Vätergenesung wird bei medizinischer Notwendigkeit vom Arzt ausgegeben. Auf dem Antragsformular kreuzt der Arzt auch an, ob der Elternteil vom Kind begleitet wird oder nicht.

  • Kann ich auch gemeinsam mit meinem Partner und den Kindern zu einer Familienkur?

    Oft hört man von dem Begriff Familienkur in Zusammenhang mit einer Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahme. In dem benannten Kontext gibt es eine solche jedoch nicht.

    Eine Maßnahme für Mütter oder Väter sieht vor, dass der Elternteil in Zusammenarbeit mit Therapeuten Kräfte und Strategien entwickelt, die ihr oder ihm im Familienalltag helfen gesund zu bleiben oder wieder gesund zu werden. Damit das gelingt und sich die Mama oder der Papa ganz auf sich konzentrieren kann, bieten die Einrichtungen Kinderbetreuung an. Für die wichtige Selbstreflektion, welche ein Teil der Kur ist, ist Abstand von häuslichen Verpflichtungen und vom normalen Familienrahmen sehr gewinnbringend. Aus diesem Grund gibt es in den Kliniken keine Konzepte für gemeinsam zu behandelnde Familien. Wichtig ist zu hinterfragen, wer aus der Familie belastet ist und eine Auszeit braucht.

    Anders verhält es sich, wenn das Kind an einer sehr schweren chronischen Erkrankung (z.B. Mukoviszidose oder Krebs) leidet, es am Herzen operiert wurde oder eine Organtransplantation erhalten hat. In diesen Situationen ist die ganze Familie von der Erkrankung betroffen und muss lernen als Familie damit umzugehen. Hier gibt es die Möglichkeit dies in ganz speziellen Reha-Einrichtungen zu erlernen, sich mit anderen betroffenen Familien auszutauschen sowie Kraft zu tanken. Geschwister der erkrankten Kinder werden hier ebenso in den Focus gestellt wie das erkrankte Kind selbst und dessen Eltern. Viele Ängste, Erfahrungen, Verlust, Schmerz und Wut in Zusammenhang mit der Erkrankung können hier aufgearbeitet werden – gemeinsam und nicht allein. Voraussetzung dafür ist, dass die Krankheit des Kindes die Aktivitäten der Familie erheblich beeinträchtigt. Liegt eine solche Situation vor, empfehlen wir die Rücksprache mit dem behandelnden Facharzt des erkrankten Kindes. Die Antragstellung wird vom Facharzt koordiniert.

  • Ambulante oder stationäre Rehabilitation – was ist besser für mich?

    Um dies zu beantworten muss man wissen, dass ambulante Behandlungen immer bevorzugt werden sollen, wenn diese möglich sind. Ob sie machbar sind, hängt von verschiedenen Kriterien ab.

    Bei einer ambulanten Reha-Maßnahme fahren Sie jeden Tag zu Ihrer Einrichtung und am Nachmittag wieder zurück nach Hause. Meist bieten die Einrichtungen einen Transport an. Die Inanspruchnahme einer solchen Maßnahme ist jedoch nur möglich, wenn Sie körperlich in der Lage dazu sind und die zu behandelnde Diagnose eine ambulante Behandlung zulässt.

    Ist bei Ihnen eine ambulante Reha-Behandlung nicht möglich, dann prüft der Arzt oder die AOK PLUS, ob bei Ihnen eine stationäre Maßnahme durchgeführt werden sollte. Sie haben dort den Vorteil, dass Sie die Behandlungen meist in dem Gebäude haben, in welchem Sie untergebracht sind oder ganz in der Nähe. So können Sie auch trotz Mobilitätseinschränkungen an den Therapien teilnehmen.

  • Warum ist eine ambulante Kur für Kinder eher nicht zu empfehlen?

    Bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme (im allgemeinen Sprachgebrauch als "Kur" bekannt) am anerkannten Kurort, verlässt der Patient sein gewohntes Umfeld und sucht sich am Kurort selbstständig seine Unterkunft. Ebenso kümmert sich der Patient eigenständig um seine Verpflegung. Für diese Bereiche gibt es keinerlei Vorgaben – von Jugendherberge bis hin zum Sterne-Hotel ist alles erlaubt.

    Für die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen wird ein Bade- oder Kurarzt aufgesucht, welcher die entsprechenden Behandlungen festlegt. Diese werden dann von geschultem Personal, in der Regel Therapeuten, durchgeführt. Außerhalb der medizinischen Behandlungen bestimmt der Patient seinen Tagesablauf komplett selbstständig.

    Diese Rahmenbedingungen sind für Kinder eher ungeeignet.

    Auch bezüglich der Kosten gibt es einiges zu beachten: Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung. Für Fahrkosten, Unterkunft und Verpflegung erhalten Sie von der AOK PLUS einen Zuschuss, welcher einen Teil der entstandenen Kosten abdeckt. Eine Begleitperson kann bei der Inanspruchnahme von Urlaub auf eigene Kosten mit anreisen. Eine Erstattung von Verdienstausfall ist bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme nicht möglich.

    Aus diesen Gründen ist für Kinder eher eine stationäre Behandlung zielführender. Dort sind sie in Rundum-Betreuung und auch um die Themen Unterkunft und Verpflegung müssen sich die Eltern keine Gedanken machen.

  • Gibt es eine Liste von Kliniken, mit denen die AOK PLUS zusammen arbeitet?

    Nein, diese gibt es nicht. Der Grund ist, dass wir mit allen Kliniken zusammenarbeiten, welche einen Versorgungsvertrag mit einer Krankenkasse haben.

  • Ich habe eine Genehmigung erhalten – wer sucht die Kurklinik?

    Die Auswahl der Kur- oder Rehaklinik erfolgt nach verschiedenen Kriterien. Es wird natürlich maßgeblich der medizinische Aspekt berücksichtigt – welche Klinik kann auf das individuelle Gesundheitsbild mit allen evtl. bestehenden Nebenerkrankungen gut eingehen? Ist aufgrund der Beschwerden ein bestimmtes Klima relevant? Welche angemessenen Wünsche unserer Kunden sind zu berücksichtigen?

    Gerade im Bereich der Rehabilitation muss es aufgrund der Schwere der Erkrankungen eine enge Abstimmung zwischen der Klinik und der AOK PLUS geben, ob eine Aufnahme möglich ist. Daher sucht auch die AOK PLUS die passende Klinik aus. Haben Sie aber schon eine Vorstellung oder Empfehlung von Ärzten oder Therapeuten, teilen Sie uns das unbedingt mit.

    Im Bereich der Vorsorge und der Mutter/Vater-Kind-Leistungen überlassen wir die Suche der Kurklinik gern unseren Versicherten. Erfahrungen haben gezeigt, dass es hier ganz unterschiedliche Anforderungen unserer Kunden gibt. Soll es eine kleine oder eine große Klinik sein? Brauche ich Kinderbetreuung? Wie alt ist das Kind? Möchte ich eine kurze Anfahrt haben oder fahre ich auch 600 km? Bestehen geringere gesundheitliche Beschwerden und wird deshalb eine Vorsorgeleistung beantragt, braucht es in der Regel keine engere Abstimmung zwischen Krankenkasse und Klinik. Deshalb geben wir als AOK PLUS es gern in Ihre Hände, sich eine geeignete Klinik auszusuchen. Möchten Sie das jedoch nicht, dann teilen Sie uns das einfach mit - am besten in Zusammenhang mit der von Ihnen gewünschten Klinikgröße und der Entfernung. Wir kümmern uns dann sehr gern um alles.

  • Wo finde ich Hilfe bei der Kliniksuche?

    Im Internet gibt es zahlreiche Suchportale für Kuren und Reha, welche meist alle Arten von Kuren abdecken. Gern können Sie dort selbst nach einer für Sie passenden Klinik schauen. Bitte achten Sie dabei auf Ihr individuelles Krankheitsbild bzw. das Ihres Kindes. Viele Kliniken haben sich spezialisiert. So gehen Sie sicher, dass Ihre Klinik Sie auch behandeln kann. Sie sind sich unsicher, ob die Klinik Ihre Erkrankung behandelt? Dann rufen Sie gern in der Einrichtung an.

    Ihnen ist dies alles zu aufwändig? Dann teilen Sie uns das gern bei der Antragstellung mit. Wenn wir Ihre Vorstellungen einer idealen Klinik kennen (z.B. Größe der Klinik, maximale Entfernung von Ihrem Wohnort) sowie etwaige zeitliche Einschränkungen, dann suchen wir für Sie die passende Klinik heraus. Sie müssen sich dann um nichts kümmern, außer um Ihre Gesundheit.

Aktualisiert: 11.07.2022

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