Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung.

Ordentliche Kündigung
Für alle Versicherten gilt: Nach einem Kassenwechsel sind Sie grundsätzlich für 12 Monate an Ihre neue Krankenkasse gebunden. Danach beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende.
Beispiel 1
Sie sind seit mehr als 12 Monaten bei Ihrer bisherigen Kasse versichert und erklären am 10. Februar Ihre Wahl gegenüber der AOK PLUS. Ihre Mitgliedschaft endet demnach am 30. April, ab 1. Mai sind Sie AOK PLUS-Mitglied.
Beispiel 2
Sie sind seit 1. April 2020 bei Ihrer bisherigen Kasse versichert. Ihre Mitgliedschaft kann daher frühestens am 31. März 2021 enden. Um ab April 2021 Mitglied bei der AOK PLUS zu werden, muss Ihr Mitgliedschaftsantrag spätestens im Januar 2021 bei der AOK PLUS eingegangen sein.
Sonderkündigungsrecht
Ändert Ihre Krankenkasse den Beitragssatz, haben Sie Sonderkündigungsrecht. Um das „Sonderkündigungsrecht“ zu nutzen, wählen Sie einfach eine neue Kasse, z.B. die AOK PLUS. Wir kümmern uns um die Abmeldung der bisherigen Kasse. Sie wird dann mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam.
Übrigens: Ihre Krankenkasse muss Sie spätestens einen Monat vor der ersten Fälligkeit des geänderten Beitragssatzes darüber informieren und Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Beispiel
Sie sind seit 1. Juni 2020 bei Ihrer bisherigen Kasse versichert, die Sie darüber informiert, ab 1. Januar 2021 einen Zusatzbeitrag zu erheben. Somit können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, obwohl Sie noch keine 18 Monate bei dieser Kasse versichert sind. Kündigen Sie also bis spätestens 31. Januar 2021, können Sie ab 1. April 2021 AOK PLUS-Mitglied werden.
Kassenwechsel und Kündigungsfristen
Kündigung der bisherigen Krankenkasse
Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse entfällt. Es genügt ein Antrag auf Mitgliedschaft bei der AOK PLUS. Alles Weitere erledigen wir.
Wechsel in der Filiale, online oder per Telefon
- Sie benötigen weitere Informationen oder möchten Ihren Kassenwechsel gern in einer Filiale vornehmen? Mit Hilfe unserer Filialsuche finden Sie schnell und einfach eine AOK PLUS-Filiale in Ihrer Nähe.
- Sie können sich auch über unser AOK PLUS-Service-Telefon unter der Nummer 0800 1059000 (kostenfrei) beraten lassen oder einen Rückruf anfordern.
- Ganz unkompliziert funktioniert der Wechsel zur AOK PLUS auch online
Beiträge
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Sie zahlen bei der AOK PLUS ab 2021 einen monatlichen Beitragssatz von 15,8 Prozent für Ihre Krankenversicherung. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 7,6 Prozent, der Arbeitgeberanteil ebenfalls 7,6 Prozent.
Was ist ein Zusatzbeitrag?
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) wurde zum 1. Januar 2015 der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesenkt und ein sogenannter Zusatzbeitrag eingeführt.
Krankenkassen, deren Ausgaben mit den zugewiesenen Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt werden, können die fehlenden Mittel über einen Zusatzbeitrag abdecken. Dieser ist einkommensabhängig und nach oben nicht begrenzt. Die Zusatzbeiträge werden von der Krankenkasse individuell festgelegt.
Die AOK PLUS erhebt einen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,2 Prozent.
Sie haben weitere Fragen?
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Rückruf.
Das könnte Sie auch interessieren
PsycheAktiv
Mehr erfahren
Gesundheitsfördernde Hochschule
Mehr erfahren
Nebenjob und Krankenversicherung
Mehr erfahren