Zahnersatz: Festzuschüsse steigen zum 1.10.2020 und die Bonusregelung wird großzügiger
Der Festzuschuss für Zahnersatz steigt zum 1. Oktober 2020 um zehn Prozent. Wer einen Zahnersatz wie eine Voll- oder Teilprothese benötigt, bekommt dann 60 Prozent Festzuschuss der Krankenkasse zu den Behandlungskosten– bei medizinisch notwendigen Behandlungen. Weitere Zuschüsse können bei jährlich dokumentierter Zahn-Prophylaxe bewilligt werden.

Die Festzuschüsse für Zahnersatz steigen
Die Festzuschüsse für Zahnersatz steigen zum 1. Oktober 2020 von 50 Prozent auf 60 Prozent. Die Änderungen sind im Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) verankert. Patienten mit lückenlos geführtem Bonusheft können noch weitere Zuschüsse erhalten: Waren gesetzlich Versicherte jedes Jahr beim Zahnarzt und haben dies im Bonusheft dokumentiert, steigen ihre Zuschüsse noch weiter – für fünf Jahre auf 70 Prozent und für zehn Jahre sogar auf 75 Prozent.
Die Bonusregelung für Zahnersatz wird versichertenfreundlicher
Um den Bonus auf Ihren Zahnersatz im vollen Umfang von 75 Prozent zu erhalten, müssen alle jährlichen Prophylaxe-Termine der letzten zehn Jahre vor Behandlungsbeginn lückenlos im Bonusheft vermerkt sein.
Wenn Sie vor Behandlungsbeginn zehn Jahre lang jährlich bei der Vorsorge waren und nur einen einzigen Termin versäumt haben, kann die Krankenkasse das nach einer Prüfung unberücksichtigt lassen.
Die AOK beteiligt sich weiterhin mit 75 Prozent.
Welche Leistungen fallen unter den Zahnersatz-Festzuschuss?
Für diese Zahnersatz-Leistungen zahlt die AOK Ihnen einen Zuschuss im Rahmen der Regelleistung:
- Zahnkronen
- Zahnersatz nach einer Implantat-Operation (zum Beispiel eine Zahnkrone)
- Zahnbrücken
- Voll- und Teilprothesen
So berechnen sich die Kosten für die Zahnersatz-Behandlung
Wird der Zahnersatz medizinisch notwendig, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Der Festzuschuss für Ihren Zahnersatz berechnet sich anhand eines Standardsatzes für die Regelversorgung. Die Regelversorgung beschreibt dabei die medizinisch notwendige Standardversorgung, die bei der jeweiligen Diagnose durchgeführt werden sollte. Dafür einigen sich Krankenkasse und Zahnärzte für alle Leistungen auf bestimmte Festzuschüsse. Für eine Zahnersatz-Behandlung werden ab dem 1. Oktober 2020 bei jedem Versicherten 60 Prozent der Kosten übernommen.
So beantragen Sie den Festzuschuss zum Zahnersatz
Steht bei Ihnen eine Zahnersatzbehandlung an, bespricht Ihr behandelnder Zahnarzt mit Ihnen zunächst die möglichen Behandlungsoptionen und erstellt dann einen Heil- und Kostenplan. Vor Beginn der Behandlung senden Sie den Heil- und Kostenplan des Zahnarztes und Ihr Bonusheft zur Genehmigung an die AOK. Nach der Prüfung der Unterlagen genehmigt die AOK den möglichen Festzuschuss für Ihren Zahnersatz. Den sechs Monate gültigen genehmigten Heil- und Kostenplanlegen Sie dann bei Ihrem Zahnarzt vor und die Behandlung kann beginnen.
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