Corona-Pandemie: mehr Kinderkrankentage in 2021
Eltern erhalten auch in 2021 mehr Kinderkrankentage zur Betreuung ihres Kindes, dies gilt auch, wenn es pandemiebedingt zu Hause bleiben muss und Eltern deshalb nicht arbeiten können. Die AOK unterstützt sie mit Kinderkrankengeld.

Sonderregelung zum Kinderkrankengeld
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für gesetzlich Versicherte wurde bereits in 2020 erweitert, um Eltern in der Corona-Pandemie zu entlasten. Die Bundesregierung hat nun beschlossen auch in 2021 mehr Kinderkrankentage zu verabschieden. Demnach erhalten:
- Elternpaare pro Elternteil und Kind zehn zusätzliche Tage (bisher zehn), also 20 Tage für 2021
- Alleinerziehende 20 zusätzliche Tage pro Kind (bisher 20), also 40 Tage für 2021
- Paare und Alleinerziehende mit zwei Kindern können maximal 80 Tage beantragen.
- Bei mehr als zwei Kindern erhöht sich der Anspruch auf höchstens 90 Tage pro Elternpaar oder Alleinerziehendem.
Wer hat Anspruch?
Gesetzlich versicherte Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben, bekommen Kinderkrankengeld, wenn
- es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann.
- das Kind gesetzlich krankenversichert ist, das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung Hilfe benötigt.
Kinderkrankengeld wird nur gezahlt, wenn Sie wegen der Kinderbetreuung Ihrer Arbeit – auch im Homeoffice – nicht nachgehen können. Können Sie trotz der Kinderbetreuung im Homeoffice arbeiten, dann haben Sie keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Sie erhalten dann den regulären Arbeitslohn von Ihrem Arbeitgeber.
Kinderkrankengeld nicht nur bei Krankheit
Bisher hatten Eltern nur Kinderkrankengeld erhalten, wenn das Kind krank war. Mit der Neuregelung haben sie auch dann Anspruch, wenn das Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss, weil
- Schulen oder Kitas geschlossen sind,
- das Kind in Quarantäne muss,
- die Präsenzpflicht aufgehoben ist,
- die Eltern dazu aufgefordert sind ihr Kind zu Hause zu betreuen.
Wie bekomme ich Kinderkrankengeld?
Wenn Ihr Kind krank ist, reichen Sie bitte den sogenannten Kinderkrankenschein bei Ihrer AOK ein, den Sie als Eltern von Ihrem Kinderarzt erhalten. Muss Ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden, können Sie die Leistung direkt bei Ihrer AOK beantragen.
Wie kann ich das Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung beantragen?
Wenn Sie die neue Regelung in Anspruch nehmen müssen, können Sie dies einfach und schnell bei der Gesundheitskasse erledigen:
- per Antrag auf Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung (PDF)
- per Antrag in unserer Online-Filiale
- mündlich über die kostenfreie Servicenummer 0800 1059000
Hinweis: Sie müssen keine zusätzliche Bescheinigung der Kita oder Schule bei uns einreichen. Jedoch stimmen Sie sich bitte mit ihrem Arbeitgeber ab, welche Informationen oder Unterlagen er benötigt, damit er den Nachweis über das ausgefallene Arbeitsentgelt an die AOK PLUS übermitteln kann. Das kann zum Beispiel eine Kopie Ihres Antrages auf Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung sein. Es wird in diesem Fall kein Kinderkrankenschein vom Arzt ausgestellt.
Anschließend wird der Antrag wie ein normaler Antrag auf Kinderkrankengeld bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer variiert und ist auch davon abhängig, wie schnell der Arbeitgeber den Nachweis über das ausgefallene Arbeitsentgelt für den Zeitraum der Kinderbetreuung übersendet, da erst mit diesem das Kinderkrankengeld berechnet werden kann.
FAQ - Häufige Fragen und Antworten
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld ?
Die Höhe des Kinderkrankengeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen. Dafür benötigen wir Informationen von Ihrem Arbeitgeber:
- Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettogehalts - maximal jedoch 112,88 Euro pro Tag.
- Es sind sogar 100 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts, falls Sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld erhalten haben.
- Vom ermittelten Kinderkrankengeld werden noch die Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Während Sie Kinderkrankengeld beziehen, sind Sie beitragsfrei bei uns krankenversichert.
Zählen die zusätzlichen Kinderkranktage auch für Eltern, die die Möglichkeit hätten, ihre Kinder in die Notbetreuung zu geben?
Die zusätzlichen Kinderkrankentage können in sehr vielen Situationen in Anspruch genommen werden. So auch dann, wenn Anspruch auf Notbetreuung besteht und das Kind nicht krank ist.
Kann ich Kinderkrankentage von meinem Mann auf mich übertragen lassen?
Ja, das ist möglich, wenn der eigene erweiterte Anspruch für 2021 ausgeschöpft wurde. Dazu ist es wichtig, dass der andere Elternteil selbst auch gesetzlich versichert ist und Anspruch auf Krankengeld hat. Auch der Arbeitgeber muss der erneuten Freistellung des pflegenden Elternteils zustimmen.
Wenn ein Antrag für Kinderpflegekrankengeld eingereicht wird und die zur Verfügung stehenden Tage nicht mehr ausreichen, kommen wir direkt auf unsere Mitglieder zu und fragen, ob wir uns um alle weiteren Schritte zur Übertragung kümmern dürfen.
Durch die Schulschließungen müssen wir mehrere Kinder gleichzeitig betreuen? Für welches Kind ist Kinderkrankengeld zu beantragen?
Sie können selbst entscheiden, für welches Kind Sie das Kinderkrankengeld beantragen. Für Ihre eigene Kalkulation ist es wichtig, dass Sie die "Kind-krank-Tage" notieren, um den Überblick zu behalten.
Ich beziehe durch Corona Kurzarbeitergeld. Kann ich trotzdem das Kinderkrankengeld beantragen?
Ja, das ist möglich. Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Das Kinderkrankengeld wird von der Krankenkasse übernommen. Beim Zusammentreffen von Kurzarbeit und Krankengeld bei Erkrankung des Kindes ist zu beachten, dass bei Zahlung von Kinderkrankengeld kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld mehr besteht.
Das Kinderkrankengeld wird aus dem ausgefallenen Kurzarbeitergeld, dem ggf. tatsächlich ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt und dem ggf. ausgefallenen Aufstockungsbetrag berechnet.
Kann ich meine nicht genommenen Kinderkrankentage aus dem Vorjahr in 2021 übertragen?
Die Anspruchsdauer ist gesetzlich für das Kalenderjahr geregelt. Eine Übertragung aus dem Vorjahr ist somit leider nicht möglich.
Wer meldet meinen Verdienstausfall?
Wenn Sie sich "Kind-krank" auf Arbeit gemeldet haben, wird Ihr Arbeitgeber den entstandenen Entgeltausfall bei uns melden. Bei Bedarf wird natürlich auch die AOK PLUS mit Ihrem Arbeitgeber in Kontakt treten.
Was mache ich, wenn die Tage aufgebraucht sind, aber das Kind im Laufe des Jahres wirklich krank wird?
Sind alle Kinderkrankentage des erweiterten Anspruchs von einem Elternteil aufgebraucht, besteht die Möglichkeit die Kinderkrankentage des anderen Elternteils zu übertragen. Dazu ist es wichtig, dass der andere Elternteil selbst auch gesetzlich versichert ist und Anspruch auf Krankengeld hat. Auch der Arbeitgeber muss der erneuten Freistellung des pflegenden Elternteils zustimmen. Wir fragen direkt bei Ihnen nach, ob wir uns um alle weiteren Schritte zur Übertragung kümmern dürfen.
Ab wann gilt die neue Regelung?
Der Bundestag hat die Erweiterung der Kinderkrankentage am 14. Januar 2021 beschlossen. Am 18. Januar stimmte der Bundesrat ebenfalls dafür. Damit ist die Gesetzesänderung zum Kinderkrankengeld rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft getreten und gilt für das das gesamte Kalenderjahr 2021.