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Vertragsinformationen für Versicherte – Lieferanten für Ihre Hilfsmittelversorgung

Die AOK NordWest hat neue Verträge zur Hilfsmittelversorgung (Inkontinenzhilfen und Stomaartikel) geschlossen.

Inhalte im Überblick

    Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Versorgung. Wählen Sie einfach den Versorgungsbereich aus. Dort finden Sie auch alle Vertragspartner und eine Suchfunktion. Wenn Sie einen neuen Lieferanten auswählen, kümmert er sich darum, dass Sie auch in Zukunft in der von Ihnen gewohnten Qualität versorgt werden.

    Stoma-Artikel ab dem 08.04.2024

    Vertragspartner Stomaversorgung

    Häufig gestellte Fragen

    • Worum geht's?

      Ziel des neuen Vertrages ist eine umfassende, qualitativ hochwertige sowie mehrkostenfreie Versorgung für unsere Versicherten.

    • Was bedeutet dies für Sie?

      Ihr Leistungserbringer kann Ihre Versorgung weiter übernehmen, wenn er dem neuen Vertrag beigetreten ist. Sprechen Sie Ihn an. Nimmt er nicht mehr an der Versorgung teil, wählen Sie aus der Vertragspartnerliste einen neuen Lieferanten. Kontaktieren Sie diesen kurzfristig damit Ihre Versorgung weiter sichergestellt ist. Eine neue Verordnung benötigen Sie erst ab dem 01.05.2022.

    • Sie benötigen Hilfe bei dem Wechsel des Lieferanten?

      Wir unterstützen Sie gern mit weitergehenden Informationen.

    • Was können Sie von einem Lieferanten erwarten?

      Sie erhalten die Menge an qualitativ hochwertigen und mehrkostenfreien Stomaprodukten, welche pro Monat individuell medizinisch notwendig ist sowie Serviceleistungen wie Beratung, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung und telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag.

    • Wie erfolgt die Beratung?

      Ihr neuer Lieferant vereinbart mit Ihnen einen telefonischen Beratungstermin durch geschultes Personal, auf Wunsch auch gleichgeschlechtlich. Im Termin wird Ihr individueller und medizinischer Versorgungsbedarf ermittelt. Auch vor oder nach der Operation können bereits Beratungsgespräche stattfinden. Kontaktieren Sie hierzu Ihren Lieferanten.

    • Welche Zuzahlungen haben Sie zu tragen?

      Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, jedoch maximal 10 Euro an den Vertragspartner. Erfolgt zusätzlich die Versorgung mit einer Stomabandage, beträgt die gesetzliche Zuzahlung hierfür einmalig auch 10 Euro. Wenn Sie von den Zuzahlungen befreit sind senden Sie zum Nachweis dem Lieferanten bitte eine Kopie Ihres Befreiungsnachweises.

    • Haben Sie mit Mehrkosten zu rechnen?

      Ihr Lieferant bietet Ihnen mindestens zwei Produkte mehrkostenfrei zur Auswahl (Ausnahme bei der Stomabandage) an. Es fällt nur die Zuzahlung an.

      Entscheiden Sie sich bewusst für ein anderes Produkt, können private Aufzahlungen anfallen. Mehrkosten fallen auch an, wenn Sie mehr Produkte beziehen möchten, als medizinisch notwendig sind. 

    • Haben Sie mit einer Änderung der bisherigen Stomaversorgung zu rechnen?

      Der neue Lieferant stellt die bekannte Versorgung sicher. Eine Veränderung der Stomaartikel darf nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis erfolgen. 

    • Kann Ihre Versorgung teurer werden?

      Es erfolgt keine Anpassung der Mehrkostenhöhe aufgrund des neuen Vertrages.

    • Wie erfolgt die Lieferung?

      Die Stomaprodukte werden kostenfrei nach Hause geliefert. Bitte stimmen Sie die passende Liefermenge mit dem Lieferanten so ab, dass Sie immer ausreichend Produkte vorrätig haben. Informieren Sie den Lieferanten bitte frühzeitig, wenn eine neue Lieferung benötigt wird.

    Aufsaugende Inkontinenzhilfen ab dem 22.03.2024

    Vertragspartner Inkontinenzhilfen

    Häufig gestellte Fragen

    • Worum geht’s?

      Ziel des neuen Vertrages ist eine umfassende, qualitativ hochwertige sowie mehrkostenfreie Versorgung für Sie.

    • Was bedeutet dies für Sie?

      Ihr Leistungserbringer kann Ihre Versorgung weiter übernehmen, wenn er dem neuen Vertrag beigetreten ist. Sprechen Sie Ihn an. Wenn er nicht mehr an der Versorgung teilnimmt, wählen Sie aus der Vertragspartnerliste einen neuen Lieferanten. Kontaktieren Sie diesen kurzfristig damit Ihre Versorgung weiter sichergestellt ist. Eine neue Verordnung benötigen Sie erst ab dem 01.08.2022.

    • Was können Sie von Ihrem neuen Lieferanten erwarten?

      Sie erhalten vom Lieferanten die Menge an qualitativ hochwertigen und mehrkostenfreien Inkontinenzprodukten, welche pro Monat individuell medizinisch notwendig ist und Serviceleistungen wie Beratung, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung sowie telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag.

    • Wie erfolgt die Beratung?

      Ihr neuer Lieferant vereinbart mit Ihnen einen telefonischen Beratungstermin durch geschultes Personal, auf Wunsch auch gleichgeschlechtlich. Es wird Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner bzw. eine persönliche Ansprechpartnerin genannt. Sie treffen zunächst eine Vorauswahl von geeigneten Produkten. Dann wird Ihnen ein Paket mit mindestens 2 Produktmustern kostenfrei zur Verfügung gestellt um verschiedene geeignete Produkte (Produktarten, Größen und Saugstärken) testen zu können. Ist das passende Produkt nicht dabei, können Sie sich weitere Produktmuster zusenden lassen.

    • Wie sieht die Versorgung bei Kindern aus?

      Kinder im Alter von 3 bis 13 Jahren können zusätzlich mit geeigneten Produkten ohne zusätzliche Kosten versorgt werden (z. B. Kinderwindeln/-windelhosen), wenn dadurch eine kinderfreundlichere Versorgung erreicht werden kann. Dabei sind die medizinischen und persönlichen Bedürfnisse der Kinder und deren Angehöriger besonders zu beachten. Weitere Informationen erhalten Sie durch Ihren Lieferanten.

    • Welche Zuzahlungen haben Sie zu tragen?

      Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, jedoch maximal 10 Euro an den Vertragspartner. Wenn Sie von den Zuzahlungen befreit sind senden Sie zum Nachweis dem Lieferanten bitte eine Kopie Ihres Befreiungsnachweises.

    • Haben Sie mit Mehrkosten zu rechnen?

      Ihr Lieferant bietet Ihnen mindestens zwei Produkte mehrkostenfrei zur Auswahl an. Es fällt nur die Zuzahlung an. Die mehrkostenfreie Auswahl kann je nach Lieferant jedoch variieren.

      Wenn Sie sich bewusst für ein anderes Produkt entscheiden oder mehr Produkte beziehen möchten als medizinisch notwendig sind, können private Aufzahlungen anfallen.Tipp: Erkundigen Sie sich bei verschiedenen Lieferanten nach den Konditionen. So können Sie den passenden Lieferanten finden.

    • Kann Ihre Versorgung teurer werden?

      Wenn Sie bislang Mehrkosten gezahlt haben, kann es sein, dass diese sich erhöhen. In diesem Fall werden Sie durch den neuen Lieferanten über Alternativen oder mehrkostenfreie Produkte beraten. 

    • Wie erfolgt die Lieferung der Inkontinenzhilfsmittel?

      Die Inkontinenzprodukte werden kostenfrei zu Ihnen nach Hause geliefert. Bitte stimmen Sie die passende Liefermenge mit dem Lieferanten so ab, dass Sie immer ausreichend Produkte vorrätig haben. Informieren Sie den Lieferanten bitte frühzeitig, wenn Sie eine neue Lieferung benötigen.

    Ableitende Inkontinenzhilfen ab dem 14.03.2024

    Vertragspartner ableitende Inkontinenzhilfen

    Häufig gestellte Fragen

    • Worum geht’s?

      Ziel des neuen Vertrages ist eine umfassende, qualitativ hochwertige sowie mehrkostenfreie Versorgung für Sie.

    • Was bedeutet dies für Sie?

      Ihr aktueller Leistungserbringer kann Ihre Versorgung gerne weiterhin übernehmen, wenn er dem neuen Vertrag beigetreten ist. Sprechen Sie Ihn an. Nimmt er nicht mehr an der Versorgung teil, können Sie aus der Liste der Vertragspartner einen neuen Lieferanten auswählen. Kontaktieren Sie diesen möglichst kurzfristig, damit Ihre Versorgung weiter sichergestellt ist.

    • Was können Sie von Ihrem neuen Lieferanten erwarten?

      Sie erhalten vom Lieferanten die Menge an qualitativ hochwertigen und mehrkostenfreien Inkontinenzprodukten, welche pro Monat individuell medizinisch notwendig ist und Serviceleistungen, wie Beratung, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung sowie telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag.

    • Wie erfolgt die Beratung?

      Ihr neuer Lieferant vereinbart mit Ihnen einen telefonischen Beratungstermin durch geschultes Personal. Auf Wunsch erfolgt auch eine gleichgeschlechtliche Beratung. Im Termin wird Ihr individueller und medizinischer Versorgungsbedarf ermittelt und anschließend zur Verfügung gestellt.

    • Welche Zuzahlungen haben Sie zu tragen?

      Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, jedoch maximal 10 Euro an den Vertragspartner. Wenn Sie von den Zuzahlungen befreit sind senden Sie zum Nachweis dem Lieferanten bitte eine Kopie Ihres Befreiungsnachweises.

    • Haben Sie mit Mehrkosten zu rechnen?

      Sie erhalten mehrkostenfreie Produkte zur Auswahl, die dem medizinischen Bedarf entsprechen. Außer der gesetzlichen Zuzahlung entstehen keine weiteren Kosten.

      Entscheiden Sie sich bewusst für ein anderes Produkt, können private Aufzahlungen anfallen. Mehrkosten fallen auch an, wenn Sie mehr Produkte beziehen möchten, als medizinisch notwendig sind.

    • Kann Ihre Versorgung teurer werden?

      Wenn Sie bislang Mehrkosten gezahlt haben, kann es sein, dass diese sich erhöhen. In diesem Fall werden Sie durch den neuen Lieferanten über Alternativen oder mehrkostenfreie Produkte beraten.

    • Wie erfolgt die Lieferung der Inkontinenzhilfsmittel?

      Die Inkontinenzprodukte werden kostenfrei zu Ihnen nach Hause geliefert. Bitte stimmen Sie die passende Liefermenge mit dem Lieferanten so ab, dass Sie immer ausreichend Produkte vorrätig haben. Informieren Sie den Lieferanten bitte frühzeitig, wenn Sie eine neue Lieferung benötigen.

    So erhalten Sie Inkontinenzartikel

    Sie möchten wissen, wie Sie Inkontinenzartikel erhalten? Dann schauen Sie sich unsere Informationen zu unseren Hilfsmitteln an.

    Aktualisiert: 08.04.2024

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