Wenn der Nachwuchs krank ist: Berufstätige Mütter pflegen ihr krankes Kind häufiger als die Väter
Pressemitteilung
19.4.2016
Dortmund. In Westfalen-Lippe melden sich nach wie vor weitaus mehr Mütter als Väter von der Arbeit ab, damit sie sich um ihr krankes Kind kümmern können. Nach einer aktuellen Auswertung der AOK NORDWEST erhielten im vergangenen Jahr über 20.000 Mütter und knapp 5.200 Väter Kinderpflege-Krankengeld. Nur bei jedem fünften Krankheitsfall übernahm demnach der Vater die Pflege. Im Durchschnitt blieb ein Elternteil pro Krankheitsfall 2,3 Tage zu Hause. „Wenn Kinder plötzlich krank sind und zu Hause betreut werden müssen, können viele berufstätige Eltern nicht zur Arbeit gehen. In diesen Fällen springen die gesetzlichen Krankenkassen finanziell ein, wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leistet“, sagt AOK-Vorstand Tom Ackermann.
Die Krankengeldfälle bei Erkrankung eines Kindes stiegen bei der AOK NORDWEST in den vergangenen Jahren kontinuierlich an: So erhöhte sich die Zahl der Fälle in Westfalen-Lippe in 2015 im Vergleich zum Vorjahr (22.447 Fälle) um mehr als zwölf Prozent und sogar um über 88 Prozent verglichen mit 2010 (13.327 Fälle). Allein im letzten Jahr zahlte die AOK in der Region Westfalen-Lippe dafür über 2,7 Millionen Euro an ihre Versicherten. Das ist eine Steigerung zum Vorjahr um fast acht Prozent.
Die Pflege eines erkrankten Kindes ist ein triftiger Grund für den Arbeitnehmer, der Arbeit fernzubleiben. Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeiter von der Arbeit freistellen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. „Um den Verdienstausfall auszugleichen, unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen berufstätige Eltern dann mit dem so genannten Kinderpflege-Krankengeld“, erklärt AOK-Chef Ackermann. Jedes Elternteil kann für jedes Kind unter zwölf Jahren bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr Kinderpflege-Krankengeld in Anspruch nehmen, Alleinerziehende bis zu 20 Arbeitstage. Gehören mehrere Kinder unter zwölf Jahren zur Familie, ist die Zahl der Freistellungstage auf insgesamt 25, für Alleinerziehende auf maximal 50 Arbeitstage pro Jahr begrenzt. Voraussetzung ist, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind pflegen kann. Außerdem muss der Arzt bescheinigen, dass das Kind betreut werden muss. Weitere Infos auch im Netz unter aok.de/nw, Rubrik ‚Familie‘.
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Wenn das Kind krank ist, dürfen Eltern der Arbeit fernbleiben. Außerdem steht ihnen in vielen Fällen Entgeltfortzahlung oder Kinderpflege-Krankengeld zu.
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Fotograf: AOK/hfr.
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Jens Kuschel, Pressesprecher
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