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Dolmetschende für Gehörlose beim Arztbesuch

Gehörlose oder hochgradig schwerhörige Patienten brauchen zum Beispiel bei medizinischen Behandlungen die Unterstützung eines vertrauten Familienmitglieds oder von Gebärdensprachdolmetschenden.
Eine blonde Frau übersetzt für einen gehörlosen Mann die gesprochenen Worte auf Gebärdensprache.© iStock / FatCamera

Inhalte im Überblick

    Wer hat Anspruch auf Gebärdensprachdolmetschende?

    In bestimmten Fällen haben Versicherte Anspruch auf Hilfe bei der Kommunikation, etwa durch Familienmitglieder, Kommunikationsassistierende oder Gebärdensprachdolmetschende. Das gilt, wenn Versicherte in ihrem persönlichen Umfeld mit der Gebärdensprache kommunizieren und alle Kriterien für die entsprechende Leistung erfüllen. Zur persönlichen Voraussetzung gehört, dass sie

    • gehörlos (taub geboren oder bis zum siebten Lebensjahr ertaubt) oder
    • hochgradig schwerhörig oder
    • vollständig ertaubt (ab dem siebten Lebensjahr) sind.

    Begleiten gehörlose Eltern ihr hörendes Kind zu einer medizinischen Behandlung, können sie die Unterstützung eines Gebärdensprachdolmetschers oder einer -dolmetscherin ebenfalls in Anspruch nehmen.

    Warum brauchen Versicherte Gebärdensprachdolmetschende?

    Ein Gebärdensprachdolmetscher oder eine -dolmetscherin ermöglicht Versicherten eindeutig zu verstehen, was Arzt und Patient hinsichtlich Diagnostik, Therapieempfehlung, Einhaltung von Medikationen und Einwilligung in einen medizinischen Eingriff kommunizieren. Sein oder ihr Auftrag ist es, mögliche Missverständnisse diesbezüglich durch eine fehlerfreie Übersetzung auszuschließen.

    Gebärdensprache: Wann übernimmt die AOK die Kosten für Dolmetschende?

    Die AOK übernimmt die Kosten für Gebärdensprachendolmetschende, wenn die AOK auch die Kosten für die medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen trägt. Auch für Kommunikationshilfen wie Familienangehörige übernimmt die AOK die Kosten. Mehr Infos zur Kostenübernahme erhalten Sie in unserem Überblick über Kommunikationshilfen für Gehörlose.

    Die folgenden Fälle sind Beispiele dafür, wann die AOK die Kosten für einen Dolmetschereinsatz trägt:

    • beim Arztbesuch oder Zahnarztbesuch
    • bei ärztlich verordneten Therapien (wie Psychotherapie, Physiotherapie und Logopädie –  auch während der Schwangerschaft)
    • bei ambulanter und stationärer Behandlung im Krankenhaus
    • beim Arztbesuch der hörenden Kinder (zum Beispiel bei einem Kinderarztbesuch), wenn Eltern gehörlos sind

    Gebärdensprachdolmetschende- und helfende sollten dabei die nächstgelegenen sein.

    Benötigen Sie bei der Kommunikation mit der AOK einen Gebärdensprachdolmetscher oder eine -dolmetscherin? Auch dann übernimmt die Gesundheitskasse die Kosten für den Einsatz.

    Welche Kosten tragen Gehörlose selbst?

    Die AOK übernimmt die Kosten für Gebärdensprachdolmetschende der deutschen Gebärdensprache. Werden Fremdsprachendolmetschende hinzugezogen oder ist die Verwendung einer ausländischen Gebärdensprache nötig, trägt die Gesundheitskasse diese zusätzlichen Kosten nicht.

    Nehmen Sie eine medizinische Leistung in Anspruch, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, wie zum Beispiel eine kosmetische Behandlung oder ein schönheitschirurgischer Eingriff, tragen Sie die Kosten für die Übersetzung selbst.

    Weitere Kommunikationshilfen für Gehörlose

    Neben der Unterstützung durch Gebärdensprachdolmetschende können folgende Kommunikationshilfen bei medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen eingesetzt werden:  

    Kommunikationshilfen

    Dazu zählen unter anderem:

    • Kommunikationshelfende
    • Kommunikationsmethoden wie zum Beispiel Lormen und ertastbare Gebärden
    • Kommunikationsmittel wie grafische Symbolsysteme oder akustisch-technische Hilfen

    Dolmetscher

    Dazu zählen:

    • Schriftdolmetschende
    • Simultanschriftdolmetschende
    • Oraldolmetschende
    • Relaisdolmetschende

    Assistenten

    Dazu zählen:

    • Kommunikationsassistierende
    • Taubblindenassistentierende

    Vertraute Person

    Als vertraute Person des Anspruchsberechtigten können Angehörige der Familie, Freunde und hilfsbereite Bekannte dienen.

    So erhalten Sie Hilfe durch Gebärdensprachdolmetschende

    Ist die Begleitung durch einen Gebärdensprachdolmetscher oder eine -dolmetscherin aus ärztlicher Sicht erforderlich, können Sie ihn oder sie eigenständig beauftragen. Es ist vorab keine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich:

    • Sie erhalten vom Arzt oder von der Ärztin eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Dolmetsch-Unterstützung, die Sie bitte bei Ihrer AOK einreichen.
    • Die Krankenkasse erstattet Gebärdendsprachdolmetschenden die Kosten.
    Aktualisiert: 25.09.2023

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