Arzneimittelberatung in der Schwangerschaft
Das Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Berliner Charité berät schwangere und stillende Frauen telefonisch darüber, welche Arzneimittel unbedenklich für ihr Baby sind. Die AOK arbeitet mit dem Institut zusammen und unterstützt das Projekt Embryotox.

Was ist Embryotox?
Embryotox ist ein Online-Informationsservice zur Verträglichkeit von Medikamenten während Schwangerschaft und Stillzeit. Nutzer können auf embryotox.de nach Wirkstoffen oder dem Namen eines Präparats suchen. Sie erfahren, inwiefern ein Medikament erprobt ist, ob Schwangere und Stillende es bedenkenlos einnehmen dürfen und welche Alternativen es gibt. Darüber hinaus bietet Embryotox persönliche Beratung an – telefonisch und per Online-Formular. Embryotox ist ein Angebot des Pharmakovigilanz- und Beratungszentrums für Embryonaltoxikologie der Charité – Universitätsmedizin Berlin.
Telefonische Beratung für AOK-Versicherte
Die AOK arbeitet mit dem Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité – Universitätsmedizin Berlin zusammen. Die Berater geben schwangeren und stillende Frauen, die bei der AOK versichert sind, telefonisch Auskunft über die Verträglichkeit von Medikamenten. Mit einem Anruf können Sie sich so Sicherheit darüber verschaffen, welche Medikamente Sie einnehmen dürfen und welche Wirkstoffe möglicherweise schädlich für Ihr Baby sind.
Kontakt
Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie Charité – Universitätsmedizin Berlin
Rufnummer: 0800 8265 265
Beratungszeiten
Montag | 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr |
Mittwoch | 9 bis 12.30 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr |
Freitag | 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr |
Besondere Leistungen der AOK NORDWEST
Werdende Mütter haben einen erhöhten Bedarf an Folsäure und Mineralstoffen wie Eisen und Magnesium. Die AOK NORDWEST übernimmt für ihre schwangeren Versicherten alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium als Monopräparate oder Kombinationspräparate; gilt nicht für Nahrungsergänzungsmittel.
Erstattet werden 80 Prozent der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten, sofern das Arzneimittel von einem Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet und von einer zugelassenen deutschen Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels abgegeben wurde. Eine Erstattung ist – gemeinsam mit weiteren Leistungen – bis 500 Euro im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets möglich. Reichen Sie einfach die Rechnung und die ärztliche Verordnung bei uns im Online-ServiceCenter, per Post oder persönlich im AOK-Kundencenter ein.
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