Kuren als medizinische Vorsorgemaßnahmen
Ambulante Vorsorge in anerkannten Kurorten (umgangssprachlich auch Badekuren genannt) sowie stationäre Vorsorgeleistungen (umgangssprachlich Kuren genannt) zählen zu den medizinischen Vorsorgemaßnahmen. Die AOK fördert Vorsorgeleistungen im ambulanten und stationären Bereich, wenn die wohnortnahe Versorgung (ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel) nicht ausreicht.
Kuren
Medizinische Vorsorge ist wichtig, damit Krankheiten sich nicht verschlimmern und eine Pflegebedürftigkeit verhindert wird. Die AOK unterstützt Sie mit Angeboten im ambulanten und stationären Bereich.
Die AOK hilft vor stationären Vorsorgemaßnahmen bei der Auswahl einer Kurklinik mit dem passenden medizinischen Schwerpunkt.
Vorsorgeleistungen beantragen
So gehen Sie vor:
- Sie beraten sich mit Ihrem Hausarzt. Er leitet bei einer medizinischen Notwendigkeit eine Maßnahme ein.
- Anträge auf ambulante oder stationäre Vorsorgeleistungen erhalten Sie bei der AOK. Ihr Arzt hilft Ihnen beim Ausfüllen.
- Die AOK prüft Ihren Antrag und benachrichtigt Sie.
Kosten und Zuzahlungen bei Vorsorgeleistungen
Die Kosten für die Behandlung und Unterkunft werden von der AOK übernommen. Bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen (Badekuren) trägt die AOK die Kosten für den Kurarzt und die Kurmittel wie Bäder und Massagen. Darüber hinaus beteiligt sich die AOK Nordost an den Kosten wie Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung oder Fahrkosten mit einem Zuschuss, wenn die Vorsorgeleistung mindestens 14 Kalendertage dauert. Dieser Zuschuss beträgt bei mindestens 14 bis 20 Kalendertagen pauschal 100,00 Euro und ab 21 Kalendertagen 150,00 Euro. Für versicherte chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25 Euro täglich.
Die Kosten für eine ambulante oder stationäre Vorsorgeleistung werden von der AOK übernommen.
Das zahlen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei Vorsorgemaßnahmen zu:
- Stationäre Vorsorge: 10 Euro je Kalendertag.
- Ambulante Vorsorge:
- Für verordnete Arznei-, Verband- und Hilfsmittel sind 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro zu leisten.
- Für Heilmittel wie z. B. Krankengymnastik, Bäder oder Massagen beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung.
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