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Vorsorgekur

Eine Kur kann als Vorsorge Ihre geschwächte Gesundheit verbessern und Ihre Fähigkeiten zur Selbsthilfe und Eigenverantwortung stärken. Die AOK unterstützt Sie mit ambulanten Leistungen in anerkannten Kurorten, auch Badekuren genannt, oder stationären Vorsorgeleistungen, umgangssprachlich als Kur bezeichnet.
Vier Erwachsene trainieren im Freien. Vorsorgekuren helfen, fit und gesund zu bleiben.© AOK

Inhalte im Überblick

    Voraussetzungen für eine Kur

    Wenn Ihr Gesundheitszustand in absehbarer Zeit dazu führt, dass Sie krank oder pflegebedürftig werden, kann eine ambulante oder stationäre Kur sinnvoll sein. Die Voraussetzungen: Sie haben alle ärztlich verordneten therapeutischen Angebote inklusive der Medikamente und Heilmittel ausgeschöpft, ohne dass eine entscheidende Besserung eingetreten ist.

    • Für eine ambulante Vorsorge gilt darüber hinaus: Sie findet in einem anerkannten Kurort statt. Ambulante Kuren können im Abstand von drei Jahren wiederholt werden, wenn es medizinisch erforderlich ist.
    • Für eine stationäre Vorsorge gilt außerdem: Sie kommt infrage, wenn alle ambulanten Leistungen – auch die ambulante Vorsorge – nicht ausreichen. Das kann der Fall sein, wenn Sie besonders körperlich beeinträchtigt, in Ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind oder umfassende ärztliche Betreuung benötigen. Vier Jahre nach Abschluss Ihrer stationären Maßnahme ist eine neue Kur möglich, wenn die Voraussetzungen erneut vorliegen.

    So beantragen Sie eine Kur

    1. Ärztliche Beratung

    2. Antrag stellen

    3. Bescheid über Kostenübernahme

    1. Ärztliche Beratung

    01/03

    Sie beraten sich mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über Ihren Gesundheitszustand. Bei Bedarf wird Ihnen eine Kur verordnet.

    Die wichtigsten Infos zur Kur

    Sie können eine Kur ambulant, als Kompaktkur oder stationär durchführen. Die wichtigsten Informationen zu den unterschiedlichen Formen einer Kur finden Sie hier:

    • Die ambulante Kur

      • Sie wählen einen anerkannten Kurort aus und organisieren eine Unterkunft. Eine Übersicht anerkannter Kurorte erhalten Sie zum Beispiel beim Deutschen Heilbäderverband.
      • Die Dauer der Kur beträgt in der Regel 3 Wochen (21 Tage). Wenn es medizinisch notwendig ist, kann der Kuraufenthalt auch verlängert werden.
      • Sind Sie berufstätig, findet die Kur in Ihrer Urlaubszeit statt.
    • Die Kompaktkur

      • Die Kompaktkur oder auch Kompaktmaßnahme ist eine spezielle Form der klassischen ambulanten Kur, allerdings in einer sehr viel intensiveren Form.
      • Sie wird nur von einigen Kurorten angeboten.
      • Neben intensiver Betreuung durch medizinische und therapeutische Fachkräfte finden Kurse und Informationsveranstaltungen statt.
      • Die Teilnehmenden einer Kompaktkur haben möglichst gleiche oder ähnliche Erkrankungen, sodass Sie sich leicht mit anderen Betroffenen austauschen und gegenseitig unterstützen können.
    • Die stationäre Kur

      • Ihre Behandlung findet in einer zugelassenen Kurklinik statt. Soweit möglich, berücksichtigen wir bei der Wahl der Kurklinik Ihre Wünsche zu Ort und Zeitraum.
      • Sie werden von einem medizinischen Team individuell und ganzheitlich betreut.
      • Die stationäre Kur dauert in der Regel drei Wochen. Sie kann verlängert werden, wenn dies medizinisch notwendig ist.
      • Sind Sie berufstätig, zahlt Ihr Arbeitgeber in dieser Zeit Ihren Lohn oder Ihr Gehalt weiter. Achten Sie jedoch darauf, Ihrer Meldepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber nachzukommen, und informieren Sie ihn rechtzeitig über die geplante Kur zur Vorsorge.

    Unter welchen Voraussetzungen zahlt meine AOK die Vorsorgekur?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und die regionalen Voraussetzungen zur Kostenübernahme einer Vorsorgekur anzeigen.
    Aktualisiert: 13.03.2024

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