Marktpartnerportal der AOK Nordost für schnelle Hilfe in der Corona-Krise
Elf Millionen Euro für die Pflege in Nordost
Berlin, 17. Juni 2020. Seit April sind elf Millionen Euro aus dem Schutzschirm Pflege an rund 1.000 Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern allein von der Pflegekasse der AOK Nordost ausgezahlt worden. Unter Federführung der AOK Nordost unterstützen die Pflegekassen die zahlreichen Einrichtungen noch bis Ende September finanziell in der Corona-Krise, damit die Versorgung der pflegebedürftigen Versicherten weiterhin gewährleistet werden kann. Die Zahlungen dienen beispielsweise für den Kauf von Desinfektionsmitteln, Atemschutzmasken, sonstiger Schutzausrüstung und für finanzielle Ausfälle bei Tagespflegeeinrichtungen, wenn diese geschlossen werden mussten.
Marktpartnerportal der AOK Nordost wird gut genutzt
Um die finanzielle Hilfe aus dem Schutzschirm Pflege schnellstmöglich den Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten zur Verfügung zu stellen, hat die AOK Nordost im April ihr Marktpartnerportal gestartet. So können sich Vertragspartner schnell registrieren und beispielsweise Dateien, Meldungen oder andere Nachweise verschicken. Bereits etwa die Hälfte der Antragssteller wählen den unbürokratischen Weg über das Marktpartnerportal. Auch der Antrag auf eine Corona-Prämie ist über das Marktpartnerportal unkompliziert möglich.
Corona-Prämie für 90.000 Beschäftigte
Bei der sogenannten Corona-Prämie sollen Beträge zwischen 100 und 1.000 Euro an etwa 90.000 Beschäftigte in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern steuer- und abgabefrei als Sonderleistung gezahlt werden, wenn sie zwischen Anfang März und Ende Oktober 2020 mindestens drei Monate in einer Pflegeeinrichtung tätig waren. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Art der Tätigkeit in der Pflege. Die Corona-Prämie wird von den jeweiligen Landesregierungen noch um 50 Prozent aus Landesmitteln aufgestockt.
Schutzschirm für Angebote zur Unterstützung im Alltag
Auch Vereine, Verbände und Privatpersonen können bei Finanzausfällen Unterstützung aus dem Schutzschirm Pflege in Anspruch nehmen, wenn sie als anerkannte Anbieter von Leistungen zur Unterstützung im Alltag registriert sind. Zu deren Angeboten gehören beispielsweise Tages- oder Einzelbetreuung, Hilfe zur Entlastung von Pflegenden, Einkäufe erledigen oder Begleiten bei Spaziergängen.
Anhang
Weitere Informationen unter https://mpp-pflegepartner.nordost.aok.de/mpp/
Pressekontakt
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Pressesprecher Matthias Gabriel
Telefon: 0800 265080-22202
E-Mail: presse@nordost.aok.de