Krankenkasse wechseln und sich bei der AOK versichern
Profitieren Sie von unseren besonderen Leistungen und wechseln Sie jetzt ganz einfach zur AOK. Mit persönlichen Ansprechpartnern in jeder Region, umfangreichen Leistungen für die ganze Familie und vielfältigen Präventionsangeboten sind wir ein starker Partner für Ihre Gesundheit.
Das sollten Sie beim Krankenkassenwechsel ab 1.1.2021 beachten
- Bei einem Krankenkassenwechsel ist keine Kündigung erforderlich.
- Wählen Sie Ihre AOK.
- Nach Eingang Ihrer Wahlerklärung für die AOK berechnet diese die Kündigungsfrist und informiert Ihre bisherige Kasse über den Wechselwunsch.
- Nach dem Wechsel sind Sie für 12 Monate an die neue Krankenkasse gebunden.
In drei Schritten zur AOK wechseln
Mitgliedschaft beantragen
Sie beantragen die Mitgliedschaft bei der von Ihnen gewählten Krankenkasse. Sobald diese Ihre Wahlerklärung erhält, informiert sie unverzüglich Ihre bisherige Krankenkasse über Ihren Wechselwunsch.
Arbeitgeber informieren
Sie informieren Ihren Arbeitgeber über Ihre gewählte Krankenkasse. Ihr neuer Arbeitgeber meldet Sie bei der von Ihnen ausgewählten Krankenkasse an. Die Krankenkasse, bei der Sie bislang versichert waren, informiert die künftige Kasse unverzüglich nach der Abmeldung durch den Arbeitgeber, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen, über das Ende der Mitgliedschaft.
Bestätigung der Mitgliedschaft
Die gewählte Krankenkasse bestätigt die Anmeldung gegenüber dem Arbeitgeber.
Das könnte Sie auch interessieren
FAQ: Studentische Krankenversicherung
Mehr erfahren
Nebenjob und Krankenversicherung
Mehr erfahren
FAQ: Krankenversicherung in der Ausbildung
Mehr erfahren