AOK Nordost setzt sich für angemessene und tarifgerechte Bezahlung ambulanter Pflegekräfte ein
Tariflöhne in der ambulanten Pflege
Potsdam, 1. Oktober 2018. Die AOK Nordost begrüßt nach wie vor die geplante Gesetzesänderung der großen Koalition, wonach Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste zukünftig nach Tarif bezahlt werden sollen. So kann Lohndumping in der ambulanten häuslichen Krankenpflege endlich ein Ende haben, wie Gesundheitsminister Jens Spahn fordert. Die AOK Nordost ist hier Vorreiter und sorgt bereits seit Jahren dafür, dass in vielen Fällen Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste im Nordosten den in Westdeutschland gezahlten Mindestlohn erhalten. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis durch die Pflegeeinrichtungen, dass die erhöhten Vergütungen auch für die Entlohnung der Mitarbeiter verwendet werden. Ablehnungen von höheren Vergütungen mit Verweis auf Unwirtschaftlichkeit finden bei der Gesundheitskasse nicht statt.
Frank Michalak (Foto: Trottmann) „Pflegekräfte, ob in ambulanten oder stationären Einrichtungen, müssen angemessen und tarifgerecht bezahlt werden. In allen Vergütungsverhandlungen mit den Pflegeunternehmen und ihren Interessensvertretungen setzen sich die AOK Nordost und andere Kranken- und Pflegekassen schon seit Jahren für eine angemessene Bezahlung ein. So stieg beispielsweise ab März in Berlin die Vergütung für ambulante Pflegeleistungen um bis zu 6 Prozent“, sagt Frank Michalak, Vorstand der AOK Nordost. Tarifpartner für einen einheitlichen Mindestlohn sind allerdings die Pflegeunternehmen und deren Arbeitnehmervertreter und nicht die Kostenträger (Pflegekassen und kommunale Sozialhilfeträger). Daher ist es ein wichtiges Signal seitens der Bundesregierung, mit der geplanten Gesetzesänderung Klarheit zu schaffen und so Pflegeunternehmen und deren Arbeitnehmervertreter in die Pflicht zu nehmen. Denn es war die AOK, die in der politischen Debatte um das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) maßgeblich darauf drängte, dass bei Vergütungsvereinbarungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit den Kostenträgern eine ausreichende Transparenz über die Entlohnung der Mitarbeiter hergestellt wird. Die Aussage, dass sie tarifgerechte Löhne zahlen, müssen die Arbeitgeber nunmehr auch tatsächlich belegen. Denn Tariflöhne sollen auch denen in vollem Umfang zugute kommen, die tagtäglich die Pflege gewährleisten, so Michalak weiter.
Pressekontakt
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse Matthias Gabriel Pressesprecher Telefon: 0800 265 080 - 22202 E-Mail: presse@nordost.aok.de
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