Gleichberechtigung für Homosexuelle bei der Blutspende

Beim Blutspenden gelten für homosexuelle und transgeschlechtliche Personen ab sofort dieselben Regeln zur Risikobewertung wie für alle anderen Menschen. Die Gesetzgebung hat das Transfusionsgesetz entsprechend geändert.

Ein Mann liegt auf einem Behandlungsplatz, während eine Frau ihm am rechten Arm Blut abnimmt.© iStock / StefaNikolic

Was gilt jetzt beim Blutspenden für homosexuelle Menschen?

Homosexuelle Menschen und transgeschlechtliche Personen können künftig unter denselben Voraussetzungen wie alle anderen Menschen an der Blutspende teilnehmen. Das regelt das kürzlich geänderte Transfusionsgesetz.

Die sexuelle Orientierung und die individuelle Geschlechtsidentität dürfen demnach kein Grund mehr für eine Rückstellung oder für einen Ausschluss von der Blutspende sein.

Bislang galt zum Beispiel für homosexuelle Männer, dass sie nur dann Blut spenden durften, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Geschlechtsverkehr mit einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner hatten. Bei heterosexuellen Männern galt die Sperre dagegen nur bei häufig wechselnden Sexualpartnerinnen.

Die Gesetzesänderung ist am 1. April in Kraft getreten und verpflichtet die Bundesärztekammer dazu, innerhalb von vier Monaten im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut die Blutspende-Richtlinien anzupassen.

Wann ist ein Ausschluss oder eine Rückstellung von der Blutspende möglich?

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Personen von der Blutspende ausgeschlossen oder für einen bestimmten Zeitraum zurückgestellt werden können, wenn das individuelle Sexualverhalten der spendewilligen Person ein medizinisches Risiko bedingt.

Die Bewertung des Risikos soll unter Berücksichtigung aktueller medizinischer, wissenschaftlicher oder epidemiologischer Erkenntnisse erfolgen. Das Ziel soll es sein, für die Empfängerinnen und Empfänger von Blutspenden einen hohen Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Das Geschlecht, die sexuelle Orientierung oder die Transgeschlechtlichkeit der spendewilligen Person sollen bei der Risikobewertung keine Rolle mehr spielen.

Bis zu welchem Alter darf ich an der Blutspende teilnehmen?

Für die Blutspende gibt es künftig keine Altersbeschränkung mehr.

Alle Personen, die an der Blutspende teilnehmen möchten, sollen auch zugelassen werden, wenn ein Arzt oder einer Ärztin die individuelle Spendentauglichkeit positiv festgestellt hat.

Insbesondere Menschen ab 60 Jahren, bei denen keine medizinischen Gründe gegen eine Blutspende sprechen, sollen laut der Gesetzesänderung regelmäßig zur Spende zugelassen werden können.

Gesundheitsvorsorge

Bleiben Sie gesund – um anderen helfen zu können

Für eine Blutspende ist es wichtig, selbst gesund zu sein. Bitte fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, ob Sie für die Blutspende infrage kommen. Darüber hinaus können Sie beim Gesundheits-Check-Up für Erwachsene erfahren, ob mit Ihren inneren Organen wie Herz oder Nieren, aber auch bei Ihrem Stoffwechsel noch alles in Ordnung ist. Die AOK unterstützt die Gesundheitsvorsorge ab dem 18. Lebensjahr.

Gesundheits-Check-Up für Erwachsene
Aktualisiert: 05.04.2023

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