{"type":"window","id":"c1590675905","content":[{"type":"M000","text":"<p>Bei der AOK Rheinland-Pfalz\/Saarland k\u00f6nnen Sie Haushaltshilfe f\u00fcr bis zu 52 Wochen beantragen, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind lebt, das auf Hilfe angewiesen ist. Das gilt jedoch nur, wenn Sie keine andere im Haushalt lebende Person unterst\u00fctzen kann. Sie k\u00f6nnen Haushaltshilfe beantragen, wenn Sie:&nbsp;<\/p>\r\n<ul><li>selbst vollstation\u00e4r im Krankenhaus behandelt werden oder Ihr Kind zur Behandlung in ein Krankenhaus begleiten m\u00fcssen<\/li><li>wegen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsma\u00dfnahme den Haushalt nicht selbst weiterf\u00fchren k\u00f6nnen und die AOK Kostentr\u00e4ger dieser Ma\u00dfnahme ist<\/li><li>den Haushalt aufgrund einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung einer Krankheit nicht weiterf\u00fchren k\u00f6nnen<\/li><li>den Haushalt nach der Geburt eines Kindes oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden nicht weiterf\u00fchren k\u00f6nnen; das gilt auch, wenn Sie Ihr erstes Kind erwarten<\/li><\/ul>","linkList":[],"isButtonListHorizontal":false,"isFullsize":false,"headline":{"text":"Haushaltshilfe bei Krankheit: Diese Voraussetzungen m\u00fcssen erf\u00fcllt sein","tag":"h2","id":"c1590675943"}},{"type":"M000","text":"<p>Soweit keine Pflegebed\u00fcrftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des SGB\u202fXI vorliegt, erhalten Sie Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterf\u00fchrung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht m\u00f6glich ist, l\u00e4ngstens jedoch f\u00fcr die Dauer von vier\u202fWochen.<\/p>","linkList":[],"isButtonListHorizontal":false,"isFullsize":false,"headline":{"text":"Anspruch auf Haushaltshilfe ohne Kind","tag":"h3","id":"c1590675942"}}]}