{"type":"window","id":"c1590658581","content":[{"type":"M000","text":"<p>Die Helmtherapie ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Die AOK Rheinland-Pfalz\/Saarland \u00fcbernimmt bis zum 15. Lebensmonat die Kosten der Behandlung als Satzungsleistung, um die Kinder vor Folgesch\u00e4den zu bewahren.<\/p>","linkList":[],"isButtonListHorizontal":false,"isFullsize":false,"headline":{"text":"Die AOK \u00fcbernimmt die Kosten ","tag":"h2","id":"c1590658730"}},{"type":"M000","text":"<ul><li><strong>Alter des Kindes<\/strong>: Das Kind ist ab dem 4. bis zum vollendeten 15. Lebensmonat bei der AOK Rheinland-Pfalz\/Saarland versichert. Die Behandlung muss sp\u00e4testens bis zum 15. Lebensmonat begonnen werden.<\/li><li><strong>Medizinische Verordnung<\/strong>: Eine spezialisierte orthop\u00e4dische Einrichtung, Fachklinik oder ein Facharzt f\u00fcr Orthop\u00e4die hat die medizinische Notwendigkeit der Helmtherapie verordnet.<\/li><li><strong>Alternativtherapien<\/strong>: Konventionelle Therapien, wie bestimmte Lagerungstechniken, sind nicht m\u00f6glich oder erfolgversprechend. Alternativ k\u00f6nnen ohne die Versorgung mit einer Kopforthese Folgesch\u00e4den wie Haltungssch\u00e4den, Probleme mit dem Kau-Apparat oder Schulter- und Nackenbeschwerden erwartet werden.<\/li><\/ul>\r\n<p>Die Kosten der Helmtherapie rechnet der Leistungserbringer direkt mit uns ab.<\/p>","linkList":[],"isButtonListHorizontal":false,"isFullsize":false,"headline":{"text":"Voraussetzung f\u00fcr die \u00dcbernahme der Therapie","tag":"h2","id":"c1590658739"}}]}