Zahnversiegelung bei fester Zahnspange bis 17 Jahren
Die AOK Hessen beteiligt sich an Ihrer Zahngesundheit. Sobald die kieferorthopädische Behandlung von uns genehmigt ist, können Sie sich unseren einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Euro für die Zahnversiegelung bis 17 Jahren sichern.
Versiegelung der Fissuren
Die Versiegelung der Fissuren der ersten und zweiten bleibenden Backenzähnen kann als kassenzahnärztliche Leistung im Rahmen des Individualprophylaxe-Programms bei 6- bis 17-Jährigen in der Bundesrepublik abgerechnet werden. Demzufolge steht sie gesetzlich versicherten Patienten in dieser Altersgruppe kostenfrei zur Verfügung.
Darüber hinaus bei uns: einmaliger Zuschuss zur Zahnversiegelung für weitere Zähne
Die AOK Hessen gewährt ihren Versicherten außerdem einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Euro zur Versiegelung der Zahnflächen, die im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband („Brackets“ beziehungsweise „feste Zahnspange“) beklebt werden.
Voraussetzung für die Kostenübernahme
- Genehmigung der kieferorthopädischen Behandlung durch die AOK Hessen
- Durchführung der Zahnversiegelung bis 17 Jahren
Eine Erstattung erfolgt in Höhe von maximal 100 Euro je kieferorthopädischem Behandlungsfall.
Medizinische Hinweise
Eine feste Zahnspange ist eine sehr gute Behandlungsmethode bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen, erschwert jedoch die Mundhygiene.
Wer eine Zahnspange trägt, muss seine Zähne deshalb noch gründlicher putzen. Das ist nicht so leicht, denn an den Plättchen der Spange, die auf die Zähne aufgeklebt und mit Bändern und Bögen verbunden werden, können sich dauerhaft Speisereste festsetzen.
Dieser Zahnbelag führt schließlich zu Karies. Bevor die Brackets auf die Zähne geklebt werden, können diese mit einem Schutzlack versiegelt werden. Das ist eine sinnvolle Behandlung und stellt einen zusätzlichen Schutz dar. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Zahnhygiene vernachlässigt werden darf. Eine gründliche Zahnreinigung ist weiterhin erforderlich.
Sie möchten Ihre Kosten online bei uns einreichen, dann nutzen Sie unser Onlineportal "Meine AOK". Hier können Sie sicher ihre Unterlagen online an uns senden.
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