Zahnersatz: Zahnkronen, Brücken und Implantate
Reicht eine Füllung nicht mehr aus, um einen Schaden am Zahn zu beheben, gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Zahnersatz. Die AOK bezuschusst die Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz mit einem festen Betrag, der vom Befund abhängt. Dieser sogenannte Festzuschuss erhöht sich, wenn Sie mit dem Bonusheft eine regelmäßige Vorsorge nachweisen können.

Formen von Zahnersatz
Zahnkronen
Eine Zahnkrone wird auf den Zahn aufgesetzt, wenn dieser stark beschädigt ist, aber noch eine Wurzel besitzt. Der Zahnarzt beschleift den Zahn und setzt darauf eine Teil- oder Vollkrone aus Metall, Keramik oder einer Kombination aus beidem. Das Beschleifen findet in der Regel unter örtlicher Betäubung statt.
Brücken
Zahnimplantate
Teil- und Vollprothesen
Größere Lücken im Gebiss lassen sich nicht mehr mit festsitzendem Zahnersatz versorgen. In diesen Fällen ersetzt der Arzt die fehlenden Zähne durch eine Teil- oder Vollprothese. Sind noch Zähne vorhanden, gibt es verschiedene Varianten, die Prothese zu befestigen. Bei einem zahnlosen Kiefer wird die Prothese der Kieferform angepasst. Für den nötigen Halt sorgt ein Vakuum, das automatisch entsteht, wenn die Prothese eingesetzt wird. Als Materialien für den herausnehmbaren Zahnersatz kommen Kunststoff, Metall und Keramik zum Einsatz.
Zahnersatz und Kosten: Das zahlt die AOK
Wenn Sie einen Zahnersatz benötigen, beteiligen wir uns mit einem Zuschuss an den Kosten. Wie hoch der sogenannte Festzuschuss ausfällt, hängt grundsätzlich vom Befund ab. Das oberste Gremium der Krankenkassen, Ärzte und Zahnärzte (Gemeinsamer Bundesauschuss) hat dazu für jeden Zahnbefund einen bestimmten Betrag festgelegt. Die Beträge werden jährlich geprüft und angepasst.
Kosten, die über den Festzuschuss hinausgehen, tragen Sie als Eigenanteil selbst. Das gilt auch für Mehrleistungen, die Sie mit Ihrem Zahnarzt vereinbaren, wie zum Beispiel Vollverblendungen oder höherwertige Legierungen.
Lassen Sie sich daher vorher von Ihrem Zahnarzt eingehend beraten und aufzeigen, welche Kosten entstehen und ob es Alternativen gibt. Welche Kosten auf Sie zukommen, erfahren Sie aus dem Heil- und Kostenplan, den der Zahnarzt vor Beginn der Behandlung erstellt.
Die Kosten für ein Zahnimplantat und die Implantatoperation müssen Sie selbst tragen. Für den Zahnersatz, der auf dem Implantat sitzt, übernimmt die AOK den Festzuschuss gemäß dem zahnärztlichen Befund.
Heil- und Kostenplan und Abrechnung für den Zahnersatz
1. Behandlung mit dem Zahnarzt planen
Benötigen Sie einen Zahnersatz, dann berät Sie Ihr Zahnarzt über die für Sie geeignete Behandlung. Für zahnmedizinisch notwendigen Zahnersatz erstellt er einen Heil- und Kostenplan und dokumentiert darin die voraussichtlichen Material- und Laborkosten sowie das zahnärztliche Honorar.
2. Heil- und Kostenplan einreichen
Den Heil- und Kostenplan senden Sie an Ihre AOK. Haben Sie ein Bonusheft, dann reichen Sie das ebenfalls mit ein. Vorausgesetzt Sie können damit mindestens für die vergangenen fünf Kalenderjahre vor Beginn der Behandlung regelmäßige Zahnarztbesuche nachweisen.
3. Bestätigung abwarten
Die AOK überprüft den Heil- und Kostenplan und legt den Festzuschuss fest. Den bewilligten Heil- und Kostenplan erhalten Sie im Anschluss von uns zurück und legen ihn bei Ihrem Zahnarzt vor. Nun kann die Behandlung beginnen.
4. Abrechnung und Eigenanteil
Nach Abschluss der Behandlung rechnet der Zahnarzt den Festzuschuss direkt mit der AOK ab. Für Ihren Eigenanteil stellt er Ihnen eine separate Rechnung aus. Der Eigenanteil kann auch Mehrleistungen enthalten, zum Beispiel bei höherwertigen Legierungen aus Edelmetall oder Vollverblendungen aus Keramik. Diese Kosten können nicht von der Krankenkasse übernommen werden, sondern sind komplett von Ihnen zu zahlen. Bei einer sogenannten „andersartigen Versorgung“, etwa wenn Sie eine Krone auf einem Implantat erhalten, läuft die Abrechnung etwas anders. Auch hier ist zunächst ein Heil- und Kostenplan zu genehmigen. Nach der Behandlung erhalten Sie jedoch eine vollständige Privatrechnung vom Zahnarzt. Diese reichen Sie bei Ihrer AOK zur Erstattung des Festzuschusses für die Krone ein.
Bonusheft: höherer Festzuschuss durch Vorsorge
Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, bekommt einen Bonus auf den Festzuschuss und kann so sparen.
Die Festzuschüsse für Zahnersatz betragen 60 Prozent. Patienten mit lückenlos geführtem Bonusheft können noch weitere Zuschüsse erhalten: Waren gesetzlich Versicherte jedes Jahr beim Zahnarzt und haben dies im Bonusheft dokumentiert, steigen ihre Zuschüsse noch weiter – für fünf Jahre auf 70 Prozent und für zehn Jahre sogar auf 75 Prozent.
Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr müssen mindestens zweimal jährlich (einmal pro Kalenderhalbjahr) zur Vorsorge, um vom Bonus zu profitieren. Anspruch auf zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr besteht schon ab dem sechsten Geburtstag.
Als Nachweis dient das Bonusheft.
Die Bonusregelung für Zahnersatz wird versichertenfreundlicher
Um den Bonus auf Ihren Zahnersatz im vollen Umfang von 75 Prozent zu erhalten, müssen alle jährlichen Prophylaxe-Termine der letzten zehn Jahre vor Behandlungsbeginn lückenlos im Bonusheft vermerkt sein.
Wenn Sie vor Behandlungsbeginn zehn Jahre lang jährlich bei der Vorsorge waren und nur einen einzigen Termin versäumt haben, und zwar in den ersten fünf dieser zehn Jahre, kann die Krankenkasse das unberücksichtigt lassen. Im folgenden Rechenbeispiel können Sie ablesen, wie sich Ihr Bonus auf den Festzuschuss auswirkt.
Festzuschuss für eine Krone ab 01. Oktober 2020
ohne Bonus | 192,81 Euro |
mit Bonus nach fünf Jahren | 224,95 Euro |
mit Bonus nach zehn Jahren | 241,01 Euro |
Sonderregelung in der Corona-Krise
Wer im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung erscheinen konnte, verliert deshalb nicht notwendigerweise seinen Bonusanspruch.
Höherer Festzuschuss für sozial Benachteiligte
Für Versicherte, die ein geringes Einkommen haben, zahlt die AOK den maximalen Festzuschuss, wenn die monatlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen eine bestimmte Grenze nicht übersteigen. Für das Jahr 2021 gilt:
- Für Alleinstehende: 1.316,00 Euro
- Mit einem Angehörigen 1.809,50 Euro
- Für jeden weiteren Angehörigen: 329,00 Euro
Wir helfen Ihnen gerne dabei, die anzurechnenden Beträge zu ermitteln. Den maximalen Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn Sie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekommen. Liegt Ihr Einkommen nur geringfügig über der angegebenen Grenze, können wir ebenfalls einen höheren Festzuschuss leisten. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall Ihre AOK vor Ort und lassen Sie sich über die Kostenbeteiligung beraten.