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Pflegeleistungen bei Demenz – so hilft die AOK

Je nach Pflegegrad stehen Menschen mit Demenz bestimmte Leistungen für die Pflege zu. Die AOK informiert, welche Pflegeleistungen das im Einzelnen sind, wie Sie diese beantragen und welche Beratungs- und Unterstützungsangebote es für pflegende Angehörige gibt.
Eine private Pflegeperson begleitet eine ältere Frau, die an Demenz erkrankt und pflegebedürftig ist, beim Spazierengehen.© AOK

Inhalte im Überblick

    Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten

    Alle Personen, unabhängig von körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankungen, erhalten grundsätzlich den gleichen Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Bei einer Demenz hängt der Pflegebedarf eines Menschen wie auch bei anderen körperlichen oder psychischen Leiden vom Grad der Einschränkung seiner Selbstständigkeit ab. Personen mit einer demenziellen Erkrankung erhalten Pflegeleistungen, wenn sie diese beantragt haben und der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Leidet ein Familienmitglied an einer demenziellen Erkrankung und brauchen Sie Unterstützung bei der Pflege, sind das die nächsten Schritte:

    Pflegegrad ermitteln

    1. Antrag stellen:

    2. Begutachtung:

    3. Pflegegrad wird ermittelt:

    1. Antrag stellen:

    01/03

    Stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der AOK-Pflegekasse. Je früher, desto besser. Das Antragsdatum ist entscheidend für den Leistungsbeginn.

    Pflegeleistungen bei Demenz

    Höhe und Umfang der Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Leistungen bei vollstationärer Pflege, die ein Mensch mit Demenz bekommt, hängen vom Pflegegrad ab und davon, wie die Pflege durchgeführt wird. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Unterstützungsangebote, die vor allem bei der Pflege eines an Demenz erkrankten Menschen zu Hause eine echte Entlastung sind:

    • Tagespflege/Nachtpflege

      Die Betreuung des Pflegebedürftigen findet entweder am Tag oder in der Nacht in einer Einrichtung statt und wird auch als teilstationäre Pflege bezeichnet. Im Pflegegrad 2 übernimmt die AOK-Pflegekasse monatlich bis zu 689 Euro für die Pflegekosten. Im Pflegegrad 3 erhalten Pflegebedürftige bis zu 1.298 Euro pro Monat, im Pflegegrad 4 bis zu 1.612 Euro und im Pflegegrad 5 bis zu 1.995 Euro.

    • Kurzzeitpflege

      Bei der Kurzzeitpflege wird der Pflegebedürftige vorübergehend in einer vollstationären Einrichtung betreut. Das ist bis zu 8 Wochen im Jahr möglich und wird von der AOK-Pflegekasse ab Pflegegrad 2 mit 1.774 Euro  pro Kalenderjahr finanziert. Darüber hinaus ist es möglich, das noch nicht genutzte Budget der Verhinderungspflege anrechnen zu lassen, sodass insgesamt bis zu 3.386 Euro für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen.

    • Ersatzpflege/Verhinderungspflege

      Sie greift, wenn die Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub an der Pflege gehindert ist und der Pflegebedürftige bereits seit sechs Monaten gepflegt wird. Die Pflege übernimmt dann ein Pflegedienst oder eine Vertrauensperson. Dafür stehen ab Pflegegrad 2 jährlich 1.612 Euro zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann sowohl in der eigenen Häuslichkeit als auch in einer Einrichtung erbracht werden. Pflegebedürftige können die Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen, also 42 Tage, im Kalenderjahr beanspruchen und dürfen sie stundenweise abrechnen. Darüber hinaus kann der Pflegebedürftige auch einen Teil des Budgets der Kurzzeitpflege verwenden und die Verhinderungspflege aufstocken, sofern er noch nicht alle Leistungen der Kurzzeitpflege ausgeschöpft hat. Für die Verhinderungspflege können 806 Euro aus der Kurzzeitpflege verwendet werden.

      Seit Januar 2024: Im Pflegegrad 4 und 5 steht Pflegebedürftigen bis 25 Jahren ein erhöhter Leistungsbetrag durch Übertragung von nicht verwendeten Mitteln der Kurzzeitpflege bis 3.386 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.

    • Entlastungsleistungen

      Unabhängig vom Pflegegrad und zusätzlich zu den anderen Pflegeleistungen stehen für Betreuungs- oder Unterstützungsangebote monatlich 125 Euro zur Verfügung.

    • Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

      Bestimmte Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollstuhl sollen den Pflegealltag erleichtern. Neben diesen technischen Hilfsmitteln finanziert die AOK-Pflegekasse auch sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die monatliche Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beträgt höchstens 40 Euro. 

    • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

      Ist eine barrierearme Veränderung der Wohnung notwendig, finanziert die AOK-Pflegekasse das mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.

    Passende Leistungen der AOK

    Pflegegrade und Pflegebegutachtung

    Einen Überblick zu den Pflegegraden und der Pflegebegutachtung finden Sie auf dieser Seite.

    Leistungen für die ambulante Pflege

    Welche Pflegeleistungen einem Pflegebedürftigen in der ambulanten Pflege zustehen, erfahren Sie hier.

    Pflegehilfsmittel beantragen

    Pflegehilfsmittel erleichtern den Pflegealltag. So beteiligt sich die AOK an den Kosten.

    Angebote für pflegende Angehörige

    Übernehmen Sie als Angehöriger die Betreuung eines an Demenz erkrankten Menschen zu Hause, verlangt das viel Kraft und Geduld von Ihnen. Sie müssen lernen, sich auf die neue Situation einzustellen und damit umzugehen. Die AOK-Pflegekasse unterstützt Sie dabei mit individuellen Beratungs- und Schulungsangeboten.

    Passende Angebote der AOK

    AOK-Pflegeberatung

    Die Pflegeexperten beraten Sie kostenfrei zur Organisation Ihrer individuellen Pflegesituation.

    Pflegekurse und individuelle Schulungen

    Das nötige Grundwissen für die Pflege eignen Sie sich in einem Pflegekurs der AOK an.

    Aktualisiert: 09.01.2024

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