Krankengeld für freiwillig Versicherte
Mit dem AOK-Wahltarif Krankengeld stehen freiwillig Versicherte im Krankheitsfall finanziell gut da. Als individuelle Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld schließen Sie eine finanzielle Lücke, bis das gesetzliche Krankengeld gezahlt wird. Mit dem Wahltarif können Sie bis zu 70 Prozent Ihres Einkommens im Falle einer Arbeitsunfähigkeit absichern.
Mehr Sicherheit für Selbstständige

Erhöhen Sie Ihren finanziellen Spielraum im Fall einer längeren Krankheit oder wenn Sie wegen eines Unfalls nicht arbeiten können. Freiwillig Versicherte, die das gesetzliche Krankengeld ab der siebten Woche gewählt haben, können mit dem AOK-Wahltarif KG deutlich früher Krankengeld beziehen.
Früher Krankengeld mit dem AOK-Wahltarif Krankengeld
- Günstige Konditionen
- Ohne Gesundheitsprüfung oder Risikozuschlag
- Individuelle Beratung
- AOK-Wahltarif KG 22: drei Wochen früher Krankengeld
Vorteile und Prämien auf einen Blick
Verkürzen Sie die Zeit bis zur Zahlung des gesetzlichen Krankengelds. Der AOK-Wahltarif KG 22* als Absicherung für hauptberuflich Selbstständige sowie unständig und kurzzeitig beschäftigte Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres (nach Vollendung des 50. Lebensjahres gelten gesonderte Bedingungen, sprechen Sie uns an):
- Wahltarif Krankengeld bereits ab dem 22. bis zum 42. Tag
- Bis zu 70 % des ausgefallenen Bruttoeinkommens
- Günstige Prämie: 0,7 % der beitragspflichtigen Einnahmen
Künstler und Publizisten erhalten mit dem AOK-Wahltarif KG 15 bereits ab dem 15. Tag Krankengeld (Prämie: 0,8 % der beitragspflichtigen Einnahmen).
Anspruch auf Leistungen
Stellt ein Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit fest bzw. werden Sie im Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt, haben Sie Anspruch auf Leistungen aus Ihrem AOK-Wahltarif Krankengeld.
Mit Ihrer Unterschrift sichern Sie sich für mindestens drei Jahre die Teilnahme am AOK Krankengeld-Wahltarif und bleiben bei Ihrer AOK versichert.
* Details zu den Leistungen entnehmen Sie bitte den Tarifinfos (PDF, 5,2 MB).
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