Hörgerät
Die AOK übernimmt die vereinbarten Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel. Dazu zählen auch Hörgeräte. Sie müssen durch einen Arzt verordnet werden. Verträge der AOK mit vielen qualifizierten Anbietern garantieren Ihnen eine schnelle, zuverlässige, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung.

Hilfsmittel fürs Gehör
Hilfsmittel erleichtern den Alltag und verbessern die Lebensqualität. Wenn Ihr Arzt festgestellt hat, dass Sie eine Hörhilfe benötigen, bezahlt die AOK für Sie das Hörgerät ebenso wie die Beratung beim Arzt und bei dem von Ihnen gewählten Vertragspartner, sowie die Reparaturen und den Ersatz von Ohrpassstücken.
Das zahlt die AOK
Für alle Hilfsmittel gilt: Die AOK schließt Verträge mit qualifizierten Lieferanten. Auf dieser Grundlage werden die Kosten für ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Hilfsmittel bis zur Höhe des vereinbarten Preises übernommen. Auch die Kosten für die Nachbetreuung und Reparatur der Hilfsmittel übernimmt die AOK.
Das zahlen Sie dazu
Generell beträgt Ihre Zuzahlung zehn Prozent des Kaufpreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Das ist gesetzlich für alle Krankenkassen festgelegt. Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel oder eine Ausstattung, die das Maß des medizinisch Notwendigen überschreitet, tragen Sie die dadurch verursachten Mehr- und Folgekosten (auch Reparaturen) selbst. Darüber informiert Sie Ihre AOK gern vorab.
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