Unnötige Gefährdung

Die AOK-Zahl der Woche: 53,3 Prozent. So vielen Hessinnen unter 20 Jahren wird von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt eine „Antibabypille“ verordnet, die mit einer höheren Wahrscheinlichkeit Thrombosen oder Embolien auslöst. Die gute Nachricht: 2012 lag diese Quote noch bei über 67 Prozent.

Hintergrund

Seit dem Jahr 2014 gibt es die Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dass Ärzte insbesondere jungen Frauen, die das erste Mal die Pille einnehmen, Präparate mit einem geringeren Risiko für die Bildung von Thrombosen und Embolien verschreiben sollen. „Gerade bei jungen Erstanwenderinnen sollte man auf Arzneimittel setzen, zu deren Sicherheit Langzeitstudien vorhanden sind. Diese Botschaft kommt offenbar langsam, aber sicher in der Praxis an“, sagt Dr. Angelas Smith, die Leiterin des medizinischen Kompetenz-Centers der AOK Hessen. Gleichzeitig, so die Allgemeinmedizinerin, sei hier aber noch „viel Luft nach oben“. Übrigens: Bundesweiter Spitzenreiter in Sachen Patientinnensicherheit ist Bremen mit einer Verordnungsquote risikoreicherer Präparate von 48,8 Prozent, Schlusslicht ist Mecklenburg-Vorpommern mit 59,3 Prozent.

Auf Symptome achten

Frauen, die die Pille einnehmen, sollten auf typische Anzeichen einer Thrombose achten und umgehend einen Arzt oder den Notdienst anrufen, wenn sie diese erkennen, bei Verdacht auf eine Lungenembolie am besten gleich die 112. Symptome einer tiefen Beinvenenthrombose sind starke Schmerzen im Bein, Schwellungen des Beines sowie ein Spannungs- oder Schweregefühl im Bein. Auch eine höhere Hauttemperatur sowie eine bläulich-rote Verfärbung oder ein Glänzen der Haut am Bein können auf eine Thrombose hindeuten. Symptome einer Lungenembolie sind plötzliche Atembeschwerden oder Atemnot, atemabhängiger Brustschmerz, Herzrasen und unerklärlicher Husten. Zur Aufklärung ihrer Versicherten hat die AOK bereits 2016 eine Faktenbox veröffentlicht, die über den Nutzen und die möglichen Schäden der verschiedenen Pille-Varianten aufklärt. Sie ist im Internetauftritt der AOK unter www.aok.de/faktenboxen abrufbar.